Was ist eine Bringschuld?

Haben die Parteien durch Vertrag eine Bringschuld vereinbart, dann hat der Schuldner die Leistung (z. B. Sache) an den Wohnort oder die gewerbliche Niederlassung des Gläubigers zu bringen und ihm dort die Leistung anzubieten.

Bei der Bringschuld muss der Schuldner zum Gläubiger kommen, um die geschuldete Leistung beim Gläubiger anzubieten. Damit hat der Schuldner alles Erforderliche getan, um die Schuld zu erfüllen.

Bei der Bringschuld liegen der Leistungsort und Erfolgsort beim Gläubiger.

Das rechtliche Gegenstück zur Bringschuld ist die Holschuld. Bei dieser liegen der Leistungsort und Erfolgsort beim Schuldner.

Beispiele:

  1. Bei Kauf von großen Wohnungseinrichtungen, wie Wohn- und Schlafzimmermöbel liegt eine Bringschuld vor, wenn der Verkäufer die Anlieferung schuldet. Der Schuldner kommt zum Gläubiger.
  2. Auch Verträge mit Hausmeistern, Gebäudereinigern oder Bauhandwerkern begründen eine Bringschuld für diese Personen. Sie müssen ihre Tätigkeit auf dem Grundstück des Gläubigers erbringen. Der Leistungsort liegt beim Gläubiger.
  3. Auch das Arbeitsverhältnis begründet für den Arbeitnehmer eine Bringschuld. Bei der Bringschuld liegt der Leistungsort dort, an dem die geschuldete Sache (vom Schuldner) transportiert oder die Arbeitskraft gebracht wird, um den Vertrag erfüllen zu können. Das ist der Arbeitsort des Gläubigers.
  4. Beim Kauf von beweglichen Sachen können die Parteien auch etwas anderes als eine Bringschuld vereinbaren. Soll der Schuldner eine Ware nicht bringen (liefern, andienen), sondern versenden (schicken), dann haben die Parteien eine Schickschuld vereinbart. Bei der Schickschuld muss der Schuldner nicht zum Gläubiger kommen.
  5. Bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer eine Schickschuld. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn der Schuldner die Kosten des Transports übernimmt. Auch dann liegt beim Versandhandel eine Schickschuld vor. Denn alleine der Umstand, dass der Verkäufer die Kosten des Transports übernimmt, rechtfertigt für sich alleine nicht, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll. Durch die Kostenübernahme soll der Leistungsort nicht beim Gläubiger liegen (dem Ort, nach dem die Versendung erfolgt). Durch die Übernahme der Transportkosten (Versendungskosten) ändert sich beim Versandhandel der Leistungsort nicht.

Was ist die Leistungshandlung bei einer Bringschuld?

Bei der Bringschuld, hat der Schuldner die Leistung dem Gläubiger zu bringen.

Beispiele:

  1. Käufer und Verkäufer einer Waschmaschine vereinbaren, dass der Verkäufer die Sache dem Käufer bringt.
  2. In einem Arbeitsvertrag vereinbaren die Parteien, dass der Arbeitsort des Arbeitnehmers, der Betriebsort des Arbeitgebers ist. Der Arbeitnehmer bringt seine Arbeitskraft zum Arbeitgeber.

Was ist der Leistungsort bei einer Bringschuld?

Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat. Bei der Bringschuld hat der Schuldner die Leistung zum Gläubiger zu bringen.

Der Ort der Leistungshandlung (bringen, anliefern) liegt beim Gläubiger.

Welche Transportgefahr besteht bei Bringschulden?

Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sache zu überbringen, dann trägt der Schuldner das Transportrisiko. Die Sache ist während des Transports im Machtbereich des Schuldners. Soll der Schuldner die Ware nicht selbst liefern, sondern versenden, dann haben die Parteien eine Schickschuld vereinbart.

Was sind die Kosten einer Bringschuld?

Bringschuld DefinitionBei der Bringschuld hat der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung beim Gläubiger zu erbringen. Im Kaufrecht hat der Verkäufer bei vereinbarter Bringschuld die Ware dem Käufer zu bringen. Der Verkäufer schuldet die Andienung der Ware. Hierzu gehört der Transport der Ware. Die anfallenden Kosten sind die Übergabekosten, die der Verkäufer zu tragen hat (§ 448 Abs. 1 BGB).

Alleine aus dem Umstand, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist aber nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll (§ 269 Abs. 3 BGB).

Das Wichtigste zur Bringschuld in Kürze

  • Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Gläubiger.
  • Leistungsort: Ort, an dem der Schuldner seine Leistung vornimmt
  • Erfüllungsort: Ort, an dem die Erfüllung der Leistungspflicht eintritt

Aufgaben

  1. Wo liegen bei der Bringschuld der Leistungsort und der Erfolgsort?
  2. Wer trägt das Transportrisiko, wenn der Schuldner dem Gläubiger eine Sache zu überbringen hat?
  3. Wer trägt die Übergabekosten, die beim Transport einer Ware anfallen?
  1. Der Leistungsort und der Erfolgsort liegen beim Gläubiger.
  2. Der Schuldner trägt das Transportrisiko.
  3. Der Verkäufer hat die Übergabekosten zu tragen.

Literaturhinweise

  1. Looscheiders, Dirk (2021): Schuldrecht, Allgemeiner Teil (Academia Iuris), Taschenbuch, 19. Auflage, Vahlen 2021.

Übungsfragen

#1. Was muss der Schuldner bei einer Bringschuld machen?

#2. Welche Vertragsart beinhaltet oft eine Bringschuld?

#3. Was ist das rechtliche Gegenstück der Bringschuld?

Fertig