Was sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit?

Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit umfassen insbesondere Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus sonstiger selbständiger Arbeit.

Zu den freien Berufen – den sogenannten Katalogberufen – zählen die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure usw. (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit umfassen die Vergütungen für Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung und Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichtsrats im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Was sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit?

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG enthält weder eine Legaldefinition noch eine abschließende Aufzählung. Eine freiberufliche Tätigkeit übt derjenige aus, der selbständig eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit oder einen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 genannten Katalogberuf oder einen ähnlichen Beruf ausübt.

Das Wesen freier Berufstätigkeit oder auch sonstiger selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG liegt in der höchstpersönlichen Erbringung von Arbeitsdienstleistungen unter Einsatz geistigen Vermögens und eigener Arbeitskraft begründet. Gegenüber der geistigen Arbeit und der eigenen Arbeitskraft tritt der Einsatz von Kapital in den Hintergrund.

Einkünfte aus selbständiger TätigkeitDie Tätigkeit muss wie die gewerbliche sich als selbständig, nachhaltig, in Gewinnerzielungsabsicht und unter Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellen. Nachhaltigkeit liegt vor, wenn eine Wiederholungsabsicht gegeben ist. Eine Tätigkeit ist nach § 18 Abs. 2 EStG auch dann steuerpflichtig, wenn sie vorübergehend ist. Auch eine einmalige Tätigkeit ist zu erfassen, wenn zu erwarten ist, dass sie bei nächster sich bietender Gelegenheit wiederholt wird.

Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen. Diese fehlt bei einem Schriftsteller, wenn nach den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen keine Aussicht besteht, dass er jemals ein positives Gesamtergebnis erzielen wird.

Beispiele:

  • Richter A am Landgericht N schreibt im Kalenderjahr 01 einen Aufsatz für eine juristische Fachzeitschrift und erhält hierfür ein Honorar von 600 €. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, auch bei einer einmaligen Veröffentlichung, weil die fachschriftstellerische Tätigkeit eines Richters als typische Nebentätigkeit anzusehen ist, bei der Wiederholungsabsicht unterstellt werden kann.
  • Rechtsanwalt B erholt sich auf einer Insel von den Strapazen seines Berufes und malt am Strand ein Bild, für das er einen Käufer findet. Keine freiberufliche Tätigkeit, da sie, wenn sie sich nicht tatsächlich wiederholt, für einen Rechtsanwalt nicht typisch ist. Zweifel bestehen hier auch hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht.

Die freie Berufstätigkeit unterscheidet sich von der nicht selbständigen Arbeit dadurch, dass sie selbständig ausgeführt wird. Sie unterscheidet sich von den Einkünften aus Gewerbebetrieb dadurch, dass vom Berufsträger zusätzlich zur Selbständigkeit

  1. eigene Fachkenntnisse
  2. die persönliche Leitung sowie
  3. Eigenverantwortlichkeit

verlangt werden, § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Liegt eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, hat der Bedarfsträger Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Was ist eine freiberufliche wissenschaftliche Tätigkeit?

Die wissenschaftliche Tätigkeit besteht darin, eine schwierige Aufgabe nach wissenschaftlichen Grundsätzen, d. h. nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen. Die wissenschaftliche Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die sogenannte Grundlagenforschung, sie dient auch der Lösung von realen Fragen des praktischen Lebens. So sind nicht nur Gutachten als wissenschaftlich zu bezeichnen, die sich mit abstrakten Fragen beschäftigen, sondern auch solche, die konkrete Streitfälle erledigen.

Beispiel:

  • Professor Xaver erstellt ein Gutachten über die Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses einer GmbH.

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist keine Voraussetzung für die Annahme einer wissenschaftlichen Tätigkeit. Eine vortragende Tätigkeit ist nur dann als wissenschaftlich anzusehen, wenn sie eine gewisse Niveauhöhe aufweist, beispielsweise wenn von ihr Denkanstöße ausgehen. Das Vermitteln von Grundwissen ist keine wissenschaftliche Tätigkeit.

Typische Erscheinungsformen sind

  • Gutachtertätigkeit,
  • Vortragstätigkeit,
  • Prüfungstätigkeit.

Wer planmäßig (insbesondere nach wissenschaftlichen Methoden) ein Patent entwickelt, übt eine wissenschaftliche Tätigkeit aus.

Was ist eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit?

Ein wesentliches Merkmal einer künstlerischen Betätigung ist, dass die Arbeiten des Steuerpflichtigen nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und eine bestimmte Gestaltungshöhe erreichen. Es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die aufgrund einer persönlichen Begabung  (ggf. auch einer entsprechenden Aus- oder Vorbildung) Gegenstände oder unkörperliche Leistungen  (Ideen) hervorbringt. Künstlerische Tätigkeit ist eine selbständige schöpferische Arbeit, deren Ergebnisse nach der Verkehrsauffassung dem Gebiet der Kunst zugerechnet werden. Im Gegensatz zum Handwerker muss bei der Künstler zu den Fertigkeiten etwas Eigenschöpferisches bei Inhalt, Stil und Form hinzukommen.

Neben den selbst schaffenden Künstlern wie Maler, Bildhauer, Komponist, Dichter, können auch solche, die nur reproduktiv tätig sind, Künstler sein wie der Pianist, der Sänger und die Schauspieler. Die Arbeiten dürfen nicht lediglich das Produkt handwerklicher Tätigkeit sein.

Beispiele:

  • Fotografen, Gebrauchsgrafiker, Industriedesigner sind in der Regel im Wesentlichen nicht eigenschöpferisch, sondern handwerklich tätig.
  • Ein bestimmter Ausbildungsabschluss oder Vorbildung ist nicht Voraussetzung, sondern tatsächliche Beherrschung der Technik der jeweiligen Kunstart vereint mit künstlerischer Leistungshöhe. Zielsetzung und Verwendung der geschaffenen Werke sind unerheblich.

Was ist eine freiberufliche schriftstellerische Tätigkeit?

Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn in selbständiger Gestaltung Gedanken schriftlich für die Öffentlichkeit niedergelegt werden. Das „Geschriebene“ muss für die Öffentlichkeit bestimmt sein, also für einen nicht geschlossenen Kreis von Personen. Das Abfassen eines Gutachtens für einen Auftraggeber stellt daher keine schriftstellerische Tätigkeit dar, wohl hingegen die Abfassung eines Beitrages für eine Fachzeitschrift, die ihn veröffentlicht und ihn ihrem Bezieherkreis zugänglich macht. Es muss sich um die schriftliche Niederlegung eigener Gedanken handeln. Ein gewisses Niveau ist nicht erforderlich.

Beispiele:

  • Trivialliteratur (z. B. Romanhefte, Westernserien).
  • Schriftstellerische Tätigkeit kann auch bei einem Übersetzer vorliegen, wenn dieser Werke der Weltliteratur ins Deutsche übersetzt.

Was ist eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit?

Eine unterrichtende Tätigkeit ist eine auf das Vermitteln von Fähigkeiten gerichtete Tätigkeit. Unterrichtende Tätigkeit ist jede Art der persönlichen Lehrtätigkeit. Neben der Vermittlung von Allgemeinwissen fällt hierunter auch der Tanz-, der Schwimm– und Reitunterricht, Fahrunterricht, Kunstunterricht.

Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, wenn diese selbständig, leitend und eigenverantwortlich durch den Berufsträger ausgeübt wird. Auf die Vorbildung des Unterrichtenden kommt es nicht an. Die formale Qualifikation braucht nicht durch Prüfungen nachgewiesen zu werden. Unterricht kann nur für Menschen erteilt werden. Selbständige Hundedresseure, Dompteure usw. sind mithin Gewerbetreibende.

Was ist eine freiberufliche erzieherische Tätigkeit?

Eine erzieherische Tätigkeit ist die planmäßige körperliche, geistige und charakterliche Formung junger Menschen. Die Erziehung muss Hauptzweck der Tätigkeit sein, sie darf nicht Nebenzweck sein. Das Betreiben eines Kinderheimes stellt in der Regel keine erzieherische Tätigkeit dar. Bei Kindererholungsheimen steht die Verpflegung und Betreuung im Vordergrund.

Erzieherische Tätigkeit wird in einem Internat ausgeübt und auch in einer Kindertagesstätte. Eine Fachprüfung ist für die freiberufliche erzieherische Tätigkeit nicht zwangsläufig erforderlich, sie kann aufgrund eigener praktischer Erfahrungen ausgeübt werden.

Was sind Katalogberufe der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit?

Übt ein Steuerpflichtiger einen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich genannten Beruf unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen selbständig aus, so hat er Einkünfte aus freier Berufstätigkeit. Die Ausübung eines sogenannten Katalogberufs ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige eine für die Ausübung des Berufs erforderliche Vorbildung hat und berechtigt ist, diese Berufsbezeichnung zu führen. Der Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung kann sich in besonderen Fällen erübrigen.

So muss jemand, der sich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG Steuerberater nennen möchte, die Steuerberaterprüfung bestehen. Die Berufsbezeichnung ist durch diese Hürde geschützt. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise der Begriff des Unternehmensberater nicht rechtlich geschützt. Jeder – auch ohne relevante Kenntnisse – kann sich Unternehmensberater nennen.

Was sind ähnliche nicht freiberufliche Tätigkeiten?

Ein Beruf ist einem der dort genannten Berufe ähnlich, wenn dieser Beruf von der Ausbildung, vom Berufsstand und von der Tätigkeit her einem dort genannten Beruf ähnlich ist. Die Ähnlichkeit muss sich grundsätzlich auf die gesamte Breite des zu vergleichenden Berufs erstrecken. Grundsätzlich ist auch eine ähnliche Aus- oder Vorbildung wie bei dem jeweiligen Katalogberuf erforderlich. Kann jedoch der Katalogberuf ohne besondere Aus- und Vorbildung ausgeübt werden, können an den zu vergleichenden Beruf keine höheren Anforderungen gestellt werden.

Beispiele:

  • Ein medizinischer Bademeister übt keinen einem Arzt, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Masseur ähnlichen Beruf aus, wenn sich seine Tätigkeit lediglich darauf beschränkt, Bäder einschließlich Saunabäder zu verabreichen. Die freie Berufstätigkeit erfordert eine persönliche Tätigkeit, lediglich die Zurverfügungstellung von Einrichtungen reicht nicht aus, eine freie Berufstätigkeit zu begründen.
  • Ein selbständiger Berater für EDV oder Systemanalytiker ist grundsätzlich Gewerbetreibender.
  • Ein der Berufstätigkeit des Ingenieurs ähnlicher Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt eine Ausbildung voraus, die mit der Berufsausbildung eines Ingenieurs vergleichbar ist. Eine ähnliche Berufstätigkeit kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige zwar eine Ausbildung, die mit der in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschriebenen Ausbildung vergleichbar ist, zwar nicht nachweisen kann, seine Tätigkeit aber mathematisch-technische Kenntnisse voraussetzt, die üblicherweise nur durch eine Berufsausbildung des Ingenieurs vermittelt werden.
  • Ein Kfz-Sachverständiger, der lediglich Gutachten über Unfallschäden und die voraussichtlichen Kosten zu deren Behebung erstellt, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer dem Ingenieur ähnlichen Tätigkeit.
  • Die Tätigkeit eines Finanz- und Kreditberaters ist nicht der eines beratenden Betriebswirtes ähnlich.

Aufgaben

  1. Welche Einkunftsarten des EStG gehöre zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG)?
  2. Wann liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor?
  3. Was ist ein Katalogberuf?
  1. Zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG) gehören die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit.
  2. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige selbständig eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.
  3. Katalogberufe sind die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich genannten Berufe. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Archetekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer.