Kreditsicherheiten können in fiduziarische Sicherheiten (auch treuhändische Sicherheiten genannt) und akzessorische Sicherheiten unterteilt werden.
Fiduziarische Sicherheiten sind unabhängig von der Hauptschuld bzw. nicht an die Hauptschuld gekoppelt. Dies bedeutet, dass sie auch ohne eine entsprechende Schuld (bzw. auf der Gegenseite eine Forderung) entstehen können. Auch nachdem die Schuld ganz getilgt wurde, kann eine fiduziarische Sicherheit weiterhin bestehen und ggf. später erneut als Sicherheit verwendet werden. Dies ist bei akzessorischen Sicherheiten, welche unmittelbar an die Hauptschuld gekoppelt sind, unmöglich.
Im folgenden Artikel wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten fiduziarischen Sicherheiten gegeben.
Grundschuld
Die wohl wichtigste fiduziarische Sicherheit ist die Grundschuld (§§1191 ff. BGB) – auch Sicherungsgrundschuld genannt. Die Kreditsicherheit besteht in einem Verwertungsrecht des Gläubigers an einer Immobilie des Schuldners oder eines Dritten. Dieses Verwertungsrecht entsteht durch einen Eintrag in das Grundbuch.
Da die Grundschuld zu den fiduziarischen Sicherheiten gehört, ist sie also unabhängig von der gesicherten Forderung. Die Grundschuld besteht also auch nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde weiter. Dies ist der entscheidende Unterschied zur Hypothek, welche eine akzessorische Sicherheit ist. Eine Grundschuld könnt ihr also auch in Zukunft als Sicherheit benutzen, um weitere Kredite zu erhalten. So spart ihr euch einen erneuten Grundbucheintrag, der viel Geld kosten kann.
Aus diesem einfachen Grund hat die Grundschuld die Hypothek als Realsicherheit weitestgehend verdrängt.
Sicherungsübereignung
Zu den wichtigsten fiduziarischen Sicherheiten zählt außerdem die Sicherungsübereignung. Bei der Sicherungsübereignung wird der Gläubiger gemäß §929 BGBEigentümer des Vermögensgegenstand, der Schuldner kann allerdings im Besitz der Sache bleiben. Dies ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied zum Pfandrecht an beweglichen Sachen. Auf diesen Unterschied sind wir auf unserer Seite zu Realsicherheiten genauer eingegangen.
An dieser Stelle ist nur wichtig zu wissen, dass Sicherungsübereignungen fiduziarischeSicherheiten sind. Die Sicherheit ist also unabhängig von der Hauptschuld.
Sicherungsabtretung
Zu den fiduziarischen Sicherheiten zählt außerdem die Sicherungsabtretung(§398 BGB). Bei dieser dient – wie der Name schon sagt – die Abtretung einer Forderung als Kreditsicherheit.
Beispiel:
Manfred braucht einen Kredit von der Bank. Leider kann er keine Personalsicherheiten und auch keine klassischen Realsicherheiten, wie beispielsweise eine Grundschuld, anbieten. Allerdings ist Manfred Geschäftsführer einer GmbH. Die GmbH hat eine Forderung gegenüber einem Lieferanten i. H. v. 50.000 €.
Diese Forderung kann Manfred nun an die Bank abtreten, um so einen Kredit zu erhalten.
Übungsfragen
#1. Fiduziarische Sicherheiten sind unabhängig von der Hauptschuld bzw. nicht an die Hauptschuld gekoppelt.
#2. Was ist keine fiduziarische Sicherheit?
#3. Bei der Sicherungsübereignung dient eine abgetretene Forderung als Kreditsicherheit.
#4. Bei der Sicherungsübereignung kann der Schuldner im Besitz der Sache bleiben.
#5. Realsicherheiten sind immer fiduziarische Sicherheiten.
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