Die Nennwertaktie, auch Nennbetrags- oder Nominalwertaktie genannt, verbrieft einen wertmäßigen Anteil des Grundkapitals des zugrunde liegenden Unternehmens.
Der Nennwert ist der nominal festgelegte Wert einer Aktie, der früher auch auf jeder Nennwertaktie aufgedruckt wurde. Dieser ist mit einem Geldschein vergleichbar, der immer einen exakten und unveränderlichenNominalwert besitzt.
Wird der Nennwert einer Aktie mit der gesamten Anzahl der ausgegebenen Nennwertaktien multipliziert, so errechnet sich das gesamte Grundkapital. Dieses ist folglich nicht wie bei der Stückaktieim Voraus festgelegt.
Fallunterscheidung bei der Emission von Nennwertaktien
Die Pari-Emission findet statt, wenn junge Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung exakt zum Nennwert der Altaktien ausgegeben werden.
2. Über-Pari-Emission
Dieser Fall tritt ein, wenn die jungen Aktien zu einem höheren Nennwert wie jenem der Altaktien ausgegeben werden. Die dadurch entstehende Differenz wird als Aufgeld oder Agio bezeichnet, was soviel wie „Spielraum“ bedeutet. Dieser Spielraum entsteht durch Verwaltungskostenfür die Kapitalerhöhung oder auch, wenn die jungen Aktien einen höheren Kurswert der Altaktien widerspiegeln sollen.
3. Unter-Pari-Emission
Die Unter-Pari-Emission beschreibt, dass der Ausgabepreis der jungen Aktien unterhalb des Nennwertes der Altaktien liegt. Dies ist in Deutschland nicht zulässig.
Eigenschaften der Stückaktie
Die Stückaktieist das Gegenstückzur Nennwertaktie.
Grundsätzlich drückt jede Stückaktie genau wie eine Nennwertaktie einen Anteil des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft aus. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Stückaktie keinenNennwert besitzt. Daher kommt auch die Bezeichnung der unechtennennwertlosenAktie.
Stattdessen wird der Anteil am Grundkapital in Prozent ausgewiesen. Dabei ist zu beachten, dass auch bei Kapitalerhöhungen der Anteil für jede Stückaktie gleich hoch bleiben muss.
Damit dies gewährleistet werden kann, besitzt jede Stückaktie einen rechnerischenWert, der in der für das Unternehmen gültigen Währung ausgewiesen wird.
Zusätzliche Informationen
Wenn der Anteil einer Nennwertaktie am Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung sinkt, spricht man von VerwässerungderAnteile. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, erhalten Altaktionäre, die bereits vor der geplanten Kapitalerhöhung Nennwertaktien des Unternehmens besaßen, Bezugsrechte. Mit diesen haben sie das Recht jungeAktien zu erwerben, um ihren ursprünglichen Anteil am Unternehmen beizubehalten.
Der§ 8 Abs. 2 AktG regelt, dass der Nennwert einer Nennwertaktie die Untergrenzevon1 Euro nicht unterschreiten darf.
Übergeordnet regelt das Aktiengesetz im § 8 Abs. 1 über die Nutzungder Stück– oder Nennwertaktie. Es ist dahingehend verboten beide Aktienarten innerhalb einer Unternehmung gleichzeitig zu verwenden.
Beispiele
Beispiel 1:
Ein Unternehmen möchte insgesamt 10.000Aktien ausgeben. Jeder dieser Aktien soll bei der Ausgabe einen NennwertinHöhevon100 € besitzen. Daraus ergibt sich ein Grundkapital von 1 Mio. €.
Aktuell wird jede Nennwertaktie jedoch zu 110 € an der Börse gehandelt. Mit einer Kapitalerhöhung sollen nun 2.000 junge Nennwertaktien ausgegeben werden. Diese müssen ebenso wie die Altaktien einen Nennwert von 100 € aufweisen. Der Ausgabepreis soll sich aber am aktuellen Kurswert an der Börse orientieren, wodurch dieser bei 110 € festgelegt wird.
Wie hoch ist das Agio und wo wird es in der Bilanz ausgewiesen?
Die Differenz aus dem Kurswert (110 Euro) und dem Nennwert (100 Euro), multipliziert mit der Anzahl der jungen Aktien, ergibt das Agio. In dem Fall wäre dies (110-100) * 2000 = 20.000 €.
Buchhalterisch wird das Agio gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB vollständig als Kapitalrücklage ausgewiesen und somit getrennt vom Grundkapital des Unternehmen.
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