Was ist Privatautonomie?

Der Begriff der Privatautonomie wird dir während deines Studiums sehr häufig begegnen. Die Privatautonomie ist ein sehr wichtiges Grundprinzip des bürgerlichen Rechts und somit fest im Gedanken des BGB verankert.

Allgemein kann gesagt werden, dass die Privatautonomie dem Einzelnen das Recht gewährt all seine Rechtsverhältnisse nach seinem Belieben zu gestalten. Das Einzige, auf das er dabei achten muss ist, dass sein Verhalten nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt. Kurz gesagt bedeutet Privatautonomie Vertragsfreiheit.

Privatautonomie DefinitionDie Privatautonomie ist stets auch im Grundgesetz verankert und wird durch dieses Gesetz geschützt. Zurückzuführen ist dies auf die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG. Das Mittel, welches für die Ausübung der Autonomie zuständig ist, ist das Rechtsgeschäft. Durch dieses Rechtsgeschäft kann die einzelne Person bestimmte rechtlich verbindliche Wirkungen herbeiführen. Sie kann Ansprüche aufheben, begründen oder sogar abtreten.

All dies ist allein durch den Art. 2 GG gewährleistet. Einerseits wird gewährleistet, dass eine Person sich so verhalten und so handeln kann wie sie möchte, andererseits wird diese Handlungsfreiheit gleichzeitig durch sogenannte Schranken wieder eingeschränkt. Und zwar genau in dem Moment, in dem die Handlung gegen gesetzliche Verbote verstößt oder das Leib und Leben anderer Menschen gefährdet.

Auf der einen Seite werden die Schranken beispielsweise durch sogenannte dispositive Normen hergestellt. Dispositive Normen geben Regeln vor, über die sich eine Person jedoch hinwegsetzen kann. Es sind sozusagen Orientierungshilfen, die zu einem fairen Miteinander führen sollen. Neben dispositiven Normen gibt es die zwingenden Normen.

Diese Regelungen sind von jeder Person zu beachten und über sie darf sich niemand hinwegsetzen. Solche zwingenden Normen sind beispielsweise die §§ 105, 138 BGB. Beispielsweise kann gemäß §105 BGB ein Rechtsgeschäft, in dem ein Geschäftsunfähiger eine Willenserklärung abgibt, gar nicht erst zustande kommen. §138 BGB regelt dahingegen die Fälle des Wuchers oder auch der Sittenwidrigkeit, wonach die Verträge im Falle eine Sittenwidrigkeit oder im Falle des Wuchers nichtig sind.

Man erkennt den Unterschied zwischen dispositiven und zwingenden Normen in den meisten Fällen am Wortlaut. Immer dann, wenn im Gesetz zu lesen ist, dass eine Abweichung von der entsprechenden Regelung zur Unwirksamkeit führt, lässt es eine zwingende Norm erkennen.

Welche Freiheiten gewährleistet die Privatautonomie?

Die Privatautonomie gewährleistet bestimmte Freiheiten, die beim Abschließen von Verträgen eine große Rolle spielen.

Abschlussfreiheit

Die Abschlussfreiheit stellt die Freiheit dar einen Vertrag abschließen zu können oder es auch sein zu lassen, wenn man gar keinen Vertrag abschließen möchte. Dazu zählt vor allem die Vertragspartnerwahl. Der Einzelne kann seine Vertragspartner also selbst auswählen und bestimmen, ob er mit einer bestimmten Person einen Vertrag abschließen möchte oder nicht.

Die Abschlussfreiheit wird einzig und allein durch den sogenannten Kontrahierungszwang eingeschränkt. Der Kontrahierungszwang sagt aus, dass einzelne Personen bestimmte Verträge schließen müssen. Zu diesen Verträgen gehören beispielsweise solche über die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung.

Die Verträge zwischen Krankenkassen und Verbrauchern sind zum Beispiel solche des unmittelbaren Kontrahierungszwangs. Es gibt daneben auch einen mittelbaren Kontrahierungszwang.

Ein solcher mittelbarer Kontrahierungszwang besteht immer dann, wenn sich eine Pflicht zum Abschließen eines Vertrages nicht aus dem Gesetz ergibt. Dann entsteht meistens nur eine mittelbare Pflicht zum Abschließen des Vertrages, die sich aus § 826 BGB ableiten lässt. Dieser Paragraph hält dann einen Anspruch auf Schadensersatz bereit, wenn gegen die Verpflichtung verstoßen wird.

Formfreiheit

Grundsätzlich gibt es im deutschen Recht eine Formfreiheit. Das bedeutet, dass schon ein mündlicher Vertrag ausreichen kann. Der schriftliche Teil eines solchen Vertrages ist dabei nur die Vertragsurkunde und dient lediglich zu Beweiszwecken. Auch die Formfreiheit ist teilweise eingeschränkt, wenn es zum Beispiel um Grundstücksverträge geht. Bei solchen Geschäften ist das Interesse an der Warnfunktion und an der Beweisfunktion nämlich besonders groß.

Inhaltsfreiheit

Sie gestattet den Vertragsparteien alles Erdenkliche in ihren Verträgen aufzunehmen. Besondere Schranken finden sich hier nur in gesetzlichen Verstößen oder auch in Wucher und Sittenwidrigkeit. Aber auch in Mietverträgen zum Schutz des Mieters gibt es bestimmte Punkte die beachtet werden müssen.

Beendigungsfreiheit

Privatautonomie ErklärungDurch die Beendigungsfreiheit kann sich jede Partei selbstständig vom Vertrag lösen. Allerdings müssen für das Lösen vom Vertrag die Voraussetzungen gegeben sein. Die Vertragsparteien müssen dies im Vertrag geregelt haben. Ist ein entsprechendes Rücktrittsrecht vorgesehen, müssen auch dafür die Voraussetzungen vorliegen.

Die Privatautonomie spielt also, wie dargelegt, eine sehr große Rolle im deutschen Recht. Sie garantiert den einzelnen Personen bestimmte und sehr wichtige Freiheiten. Sie wird eher selten eingeschränkt und findet ihre Schranken oftmals nur in sehr wichtigen Bereichen der Gesellschaft (z. B. gesetzliche Verstöße oder Wucher).

Das Wichtigste zur Privatautonomie in Kürze

  • Die Privatautonomie gewährleistet bestimmte Freiheiten des Einzelnen
  • Geschützt wird sie vor allem durch Art. 2 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit)
  • Es gibt die Pflicht zum Vertragsabschluss (Kontrahierungszwang), sodass nicht frei entschieden werden kann (z. B. Krankenversicherung)
  • Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich Verträge (Formfreiheit); das schriftliche Dokument ist lediglich die Vertragsurkunde

Übungsfragen

#1. Was bedeutet Privatautonomie?

#2. Was schränkt den Grundsatz der Privatautonomie ein?

#3. Welche Freiheit gewährleistet die Privatautonomie nicht?

Fertig