Was ist Privatautonomie?
Der Begriff der Privatautonomie wird dir während deines Studiums sehr häufig begegnen. Die Privatautonomie ist ein sehr wichtiges Grundprinzip des bürgerlichen Rechts und somit fest im Gedanken des BGB verankert.
Allgemein kann gesagt werden, dass die Privatautonomie dem Einzelnen das Recht gewährt all seine Rechtsverhältnisse nach seinem Belieben zu gestalten. Das Einzige, auf das er dabei achten muss ist, dass sein Verhalten nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt. Kurz gesagt bedeutet Privatautonomie Vertragsfreiheit.
Die Privatautonomie ist stets auch im Grundgesetz verankert und wird durch dieses Gesetz geschützt. Zurückzuführen ist dies auf die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG. Das Mittel, welches für die Ausübung der Autonomie zuständig ist, ist das Rechtsgeschäft. Durch dieses Rechtsgeschäft kann die einzelne Person bestimmte rechtlich verbindliche Wirkungen herbeiführen. Sie kann Ansprüche aufheben, begründen oder sogar abtreten.
All dies ist allein durch den Art. 2 GG gewährleistet. Einerseits wird gewährleistet, dass eine Person sich so verhalten und so handeln kann wie sie möchte, andererseits wird diese Handlungsfreiheit gleichzeitig durch sogenannte Schranken wieder eingeschränkt. Und zwar genau in dem Moment, in dem die Handlung gegen gesetzliche Verbote verstößt oder das Leib und Leben anderer Menschen gefährdet.
Auf der einen Seite werden die Schranken beispielsweise durch sogenannte dispositive Normen hergestellt. Dispositive Normen geben Regeln vor, über die sich eine Person jedoch hinwegsetzen kann. Es sind sozusagen Orientierungshilfen, die zu einem fairen Miteinander führen sollen. Neben dispositiven Normen gibt es die zwingenden Normen.
Diese Regelungen sind von jeder Person zu beachten und über sie darf sich niemand hinwegsetzen. Solche zwingenden Normen sind beispielsweise die §§ 105, 138 BGB. Beispielsweise kann gemäß §105 BGB ein Rechtsgeschäft, in dem ein Geschäftsunfähiger eine Willenserklärung abgibt, gar nicht erst zustande kommen. §138 BGB regelt dahingegen die Fälle des Wuchers oder auch der Sittenwidrigkeit, wonach die Verträge im Falle eine Sittenwidrigkeit oder im Falle des Wuchers nichtig sind.
Man erkennt den Unterschied zwischen dispositiven und zwingenden Normen in den meisten Fällen am Wortlaut. Immer dann, wenn im Gesetz zu lesen ist, dass eine Abweichung von der entsprechenden Regelung zur Unwirksamkeit führt, lässt es eine zwingende Norm erkennen.