Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt grob gesagt immer dann vor, wenn eine Gesellschaft einem Gesellschafter unangemessene Vorteile zulasten ihres Gewinns gibt. Inwieweit ein Vorteil unangemessen ist, lässt sich durch den Vergleich des Gesellschafters mit einem fremden Dritten ermitteln.

Die verdeckte Gewinnausschüttung war eine lange Zeit juristisch ungeklärt und somit oft Gegenstand von Verhandlungen an den Finanzgerichten. Heute gibt es klare Regelungen, welche den Gesellschaftern und den Gesellschaften gleichermaßen ein höheres Maß an Rechtssicherheit bieten. Die verdeckte Gewinnausschüttung betrifft wie gesagt eine Gesellschaft und dessen Gesellschafter und ist aus diesem Grund in zwei Ebenen zu unterteilen.

Gesellschaftsebene

Die verdeckte Gewinnausschüttung kann nur durch eine Gesellschaft (z. B. GmbH oder AG) erfolgen. Es handelt sich dabei um Zuwendungen, welche durch ein Gesellschafterverhältnis begründet sind. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine offizielle Ausschüttung des Gewinnes. Diese könnte in der Bilanz steuermindernd geltend gemacht werden. Das ist bei einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht der Fall.

Die verdeckte Gewinnausschüttung muss außerhalb der Bilanz des Unternehmens den Einkünften desselbigen zugeordnet werden. Dadurch wird das Einkommen der Gesellschaft erhöht und die Gewerbesteuer, sowie die Körperschaftssteuer werden beeinflusst. Das Ziel der Regelungen bezüglich der verdeckten Gewinnausschüttung ist es, die ungebührliche Verwendung der Gewinnausschüttung in Form einer Entnahme von Vermögen durch die Anteilseigner zu vermeiden.

Verdeckte Gewinnausschüttung ErklärungDie verdeckte Art der Gewinnausschüttung ist immer dann gegeben, wenn die Geschäftsführung die Ausschüttung des Gewinns gegenüber einem Nicht-Gesellschafter nicht veranlasst hätte (vgl. R 8.5 Abs. 1 Satz 1 KStR). Darunter fallen vor allem in ihrer Höhe unangemessen Zahlungen gegenüber Gesellschaftern, welche eigentlich als Betriebsausgaben erfasst werden sollten. Gegenüber beherrschenden Gesellschaftern (mit Stimmanteil innerhalb des Unternehmens von mehr als 50 Prozent), aber auch gegenüber den Gesellschaftern nahestehenden Personen sind getarnte Gewinnausschüttungen gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Bei beherrschenden Gesellschaftern können diese Ausgaben nicht steuermindernd angegeben werden.

Gesellschafterebene

Sofern die verdeckte Gewinnausschüttung das private Vermögen des Anteilseigners betrifft, muss diese als Einkommen aus Kapitalvermögen gewertet werden. Ist der Gesellschafter mit mindestens 25 % seines Zeitaufwandes in der Gesellschaft tätig, so kann er die Einkünfte gemäß dem Teileinkünfteverfahren versteuern. Ist der Gesellschafter eine juristische Person, so ist die verdeckte Gewinnausschüttung steuerfrei. Diese Regelung gilt allerdings nur beschränkt und ist Abhängig von der Höhe der Anteile an der Gesellschaft. Auch international ist die verdeckte Gewinnausschüttung geregelt.

Warum ist eine verdeckte Gewinnausschüttung problematisch?

Verdeckte Gewinnausschüttung BeispieleWie bereits angedeutet besteht bei einer verdeckten Gewinnausschüttung die Möglichkeit dem Unternehmen Vermögenswerte zu entziehen. Dabei kann dieser Verlust auch als solcher betrachtet werden. Dies ist wiederum problematisch. Denn theoretisch könnten die Gesellschafter so eine Insolvenz verschleppen, andere Gesellschafter durch den Entzug des Vermögens schädigen oder gar illegal Vermögen aus dem Unternehmen entziehen und dieses so schädigen. Aus diesen Gründen war die verdeckte Gewinnausschüttung über Jahrzehnte eine Fall für die Gerichte und wurde von Experten teilweise kontrovers diskutiert.

Wodurch unterscheidet sich eine verdeckte Gewinnausschüttung im Steuer-, im Handels- und Gesellschaftsrecht?

Sowohl das Steuerrecht als auch das Handels- und Gesellschaftsrecht verwenden den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung, für den es keine Legaldefinition gibt. Nichtsdestotrotz wird der Begriff auch im Gesetz im Rahmen des § 8 KStG erwähnt.

Im Steuerrecht liegt eine versteckte Gewinnausschüttung bei einer Vermögensminderung oder Verhinderung einer Vermögensmehrung auf Ebene der Kapitalgesellschaft vor, die

  • durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
  • sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt,
  • nicht in einem  Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht und
  • geeignet ist, beim Gesellschafter einen Beteiligungsertrag zu bewirken.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht ist eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben, wenn die Gesellschaft  Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen ohne äquivalente Gegenleistung an einzelne oder alle Gesellschafter billigt.

Dieser Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass das Steuerrecht durch die verdeckte Gewinnausschüttung die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft aufzeigen will, während im Handels- und Gesellschaftsrecht die verdeckte Gewinnausschüttung Gläubiger und Mitgesellschafter schützen soll.

Welche steuerrechtlichen Voraussetzungen müssen für eine verdeckte Gewinnausschüttung erfüllt sein?

Was ist eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung?

Eine Vermögensminderung liegt vor, wenn den getätigten Aufwendungen der Kapitalgesellschaft  keine angemessene Gegenleistung gegenübersteht. Eine verhinderte Vermögensmehrung besteht, wenn die Kapitalgesellschaft auf ein angemessenes Entgelt für eine erbrachte Leistung verzichtet.

Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung kann mit Hilfe einer fiktiven Steuerbilanz ermittelt werden. Der Unterschiedsbetrag stellt den Steuerbilanzgewinn als maßgebliche Bezugsgröße dar.

Wird einer Kapitalgesellschaft für ihre Leistung eine hinreichende Gegenleistung zugebilligt, die in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit ihrer Leistung steht, ist die Vermögensminderung bzw. Vermögensmehrung überflüssig.

Wann ist eine verdeckte Gewinnausschüttung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst?

Durch das Gesellschaftsverhältnis muss die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bestimmt sein. Dieser Fall wäre erfüllt, wenn ein Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter einen Vermögensvorteil zubilligen würde. Dies wird anhand des sogenannten Fremdvergleichs ermittelt. Die Gewohnheit einer Ausrichtung stellt dabei ein Beweis dafür dar, dass diese den Fremdvergleich übersteht. Üblicherweise erhält ein Gesellschafter für seine Geschäftsführungstätigkeit keine oder nur sehr geringe Festbezüge.

Wie wirkt sich eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf die Einkommenshöhe aus?

Die Voraussetzung, dass sich die Vermögensminderung bzw. die verhinderte Vermögensmehrung auf die Höhe des Einkommens auswirkt, wird durch folgende ersetzt: Die Zuwendung muss sich auf den Steuerbilanzgewinn (Unterschiedsbetrag) auswirken.

Die verdeckte Gewinnausschüttung dient dazu das zu versteuernde Einkommen im Hinblick auf den Gewinn zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu korrigieren. Zudem wird es möglich, die verdeckte Ausschüttung steuerfreier Einnahmen zu ändern.

Wie wird ein Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung verhindert?

Die Vermögensminderung bzw. die verhinderte Vermögensmehrung darf nicht in Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen. Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung darf die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensbildung nicht auf der Grundlage eines Beschlusses zur Gewinnverwendung erfolgen, der den gesellschaftsrechtlichen Anordnungen entspricht.

Wie erreicht ein Gesellschafter  bei einer verdeckten Gewinnausschüttung eine Vorteilseignung?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung auf Basis der Kapitalgesellschaft setzt grundsätzlich voraus, dass die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung beim Gesellschafter einen Beteiligungsertrag erzeugen kann. Auf dieser Ebene ist ein Zufluss beim Gesellschafter entbehrlich.

Welche Besonderheiten sind beim beherrschenden Gesellschafter zu beachten?

Liegt der Leistung eine privatrechtlich wirksame Vereinbarung zugrunde, repräsentiert die Leistung einer Kapitalgesellschaft an einen beherrschenden Gesellschafter keine verdeckte Gewinnausschüttung,

  • die im Voraus getroffen wurde,
  • klar und eindeutig formuliert ist und
  • tatsächlich durchgeführt wurde.

Klassische Fälle einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • Ein überhöhtes Gehalt eines Geschäftsführers oder eines Gesellschafters
  • Verkäufe von Wirtschaftsgütern durch die Gesellschafter zu überhöhten oder zu niedrigen Preisen
  • Der Gesellschafter gewährt dem Unternehmen einen Kredit zu marktunüblichen Konditionen
  • Vermietungen/Verpachtungen oder Warenlieferungen innerhalb des Konzerns zu nicht marktüblichen Preisen
  • Sonderfall: Die beiden zu 50 Prozent beteiligten Gesellschafter vereinbaren eine rückwirkende und angemessene Gehaltszahlung, sofern das Wirtschaftsjahr des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen wurde

Beispiele

Beispiel 1: 

Eine Kapitalgesellschaft mietet ein Grundstück von einem Gesellschafter. Der Gesellschafter hält seine Beteiligung im Privatvermögen. Der vereinbarte Mietzins von 100.000 € übersteigt den angemessen Mietzins von 70.000 € um 30.000 €.

Wie hoch ist die verdeckte Gewinnausschüttung?

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Gesellschafters betragen 70.000 €. Die verdeckte Gewinnausschüttung beträgt 30.000 €.

Beispiel 2:

Eine GmbH entrichtet an ihren unverheirateten Gesellschafter-Geschäftsführer, der seine Beteiligung im Privatvermögen hält, für seine Tätigkeit als Geschäftsführer im Jahr 2014 eine Vergütung von 200.000 €. Diese ist in Höhe von 40.000 € unangemessen und damit als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen.

Wie hoch ist die zusätzliche Steuerbelastung?

  • Zuschlag Körperschafts- und Gewerbesteuer (ca. 30 % von 40.000 € als verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH): 12.000 €
  • Gesellschafter-Einkommen bisher: 200.000 €
  • Einkommensteuer Grundtarif 2014: 75.761 €
  • Gesellschafter-Einkommen neu: 160.000 €
  • Einkommensteuer Grundtarif 2014 neu: 58.961 €
  • Differenz Einkommensteuer: -16.800 €
  • Verdeckte Gewinnausschüttung: 40.000 €
  • Darauf Abgeltungssteuer (25 %): 10.000 €
  • Belastung insgesamt: 5.200 €

Die verdeckte Gewinnausschüttung von 40.000 € führt damit per Saldo insgesamt zu 5.200 € mehr Steuern. Hinzu kommen noch die Auswirkungen beim Solidaritätszuschlag sowie möglicherweise bei der Kirchensteuer.