Was versteht man unter einer Betriebsaufspaltung?
Bei der sogenannten Betriebsaufspaltung wird ein zuvor einheitliches Unternehmen (z. B. ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft) in zwei selbständige Unternehmen aufgeteilt. Das bisherige Unternehmen (Besitzunternehmen) überträgt die betriebliche Tätigkeit (Produktion und/oder Vertrieb) auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft (Betriebsgesellschaft).
Das Besitzunternehmen behält wesentliche Grundlagen (z. B. die Betriebsgrundstücke und die Betriebseinrichtung) zurück und verpachtet sie an die Betriebsgesellschaft. Damit endet grundsätzlich die gewerbliche Tätigkeit des bisherigen einheitlichen Unternehmens.
Besteht jedoch eine enge personelle und sachliche Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft, so wird das Ergebnis der nunmehr vermögensverwaltenden Tätigkeit des Besitzunternehmens dennoch als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert und das Besitzunternehmen selbst als Gewerbebetrieb behandelt.

Eine sachliche Verflechtung vermutet die Finanzverwaltung, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt. Voraussetzung einer sachlichen Verflechtung ist, dass es sich um ein Wirtschaftsgut handelt welches sich in der Besitzgesellschaft (meistens Einzelunternehmen) befindet und es sich bei der Vermietung an die Betriebsgesellschaft (meistens