Was sind Firmengrundsätze?

Die im HGB vorgeschriebenen Firmengrundsätze beschränken die Freiheit des Kaufmanns bei seiner Wahl zwischen den verschiedenen Arten der Firma.

Der folgende Artikel beinhaltet einen kurzen Überblick über die verschiedenen Firmengrundsätze.

Grundsatz der Firmenwahrheit

Der Grundsatz der Firmenwahrheit wird in § 18 HGB vorgeschrieben. Gemäß § 18, Abs. 1 HGB muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

Firmengrundsätze HGBDie Kennzeichnung meint insbesondere, dass die erwähnte Berufung korrekt sein muss. So kann ein Kaufmann, der Autos repariert, die Begriffe „Autoreparatur“ oder „Autowerkstatt“ in seine Firma schreiben, nicht aber „Schreiner“ oder „Tischler“. Benutzt er seinen Namen, so muss dieser selbstverständlich auch korrekt sein.

Mit Unterscheidungskraft ist gemeint, dass zwei Firmen sich hinreichend voneinander unterscheiden müssen, um einer Verwechslung durch Dritte vorzubeugen.

Gemäß § 18, Abs. 2 HGB sind jegliche Angaben in einer Firma, die Dritte mit Hinblick auf die geschäftlichen Verhältnisse in die Irre führen könnten, verboten. Dies betrifft insbesondere den Rechtsformzusatz. So darf beispielsweise eine „GmbH“ nicht „OHG“ oder „AG“ in ihre Firma schreiben.

Ebenfalls verboten sind z. B. nicht vorhandene akademische Titel in die Firma zu schreiben. So dürfte „Thomas, M. Sc. Unternehmensberater“ nur entsprechend firmieren, wenn er tatsächlich über den akademischen Titel verfügt.

Grundsatz der Firmenbeständigkeit

Firmengrundsätze einfach erklärtEbenfalls zu den Firmengrundsätzen gehört die in §§ 21-24 HGB geregelte Firmenbeständigkeit. Dieser besagt, dass in bestimmten Fällen die Firma erhalten bleiben darf, obwohl sich der Inhaber oder der Name des Inhabers ändert. Grund hierfür ist, dass die Handelsfirma einen beträchtlichen Wert haben kann. Eine Änderung wäre sowohl für den Inhaber, als auch für potenzielle Kunden nachteilig bzw. verwirrend.

Die Firmenbeständigkeit kann in manchen Fällen zu einer Überschreibung der Firmenwahrheit führen, da der Inhaber wechselt, die Firma allerdings gleich bleibt. Der Rechtsformzusatz muss gemäß § 19 HGB allerdings stets korrekt sein.

Die Firma darf zwar ohne das zugehörige Unternehmen übertragen werden, aber nicht andersherum. Dieses sogenannte Veräußerungsverbot ist in § 23 HGB geregelt.

Mögliche Auslöser für die Firmenbeständigkeit können Namensänderungen (z. B. durch Hochzeit) oder Inhaberwechsel sein.

Angenommen Max Meyer erwirbt die „Müller GmbH“ von Michael Müller. Max Meyer könnte als neuer Inhaber weiterhin mit „Müller GmbH“ firmieren, wenn Michael damit einverstanden ist.

Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit

Firmengrundsätze BeispieleDarüber hinaus gehört die Firmenunterscheidbarkeit gemäß § 30 HGB zu den Firmengrundsätzen. Diese besagt, dass sich eine neue Firma deutlich von allen anderen Firmen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde unterscheiden muss. Grund hierfür ist natürlich die Vermeidung von Verwirrung und Unklarheiten.

Falls ein Kaufmann denselben Vor- und Nachnamen wie ein bereits eingetragener Kaufmann hat, muss er als „Nachzieher“ mithilfe eines Zusatzes dafür sorgen, dass seine Firma anders lautet.

Angenommen Kai firmiert als Schreiner in Berlin mit „Kai Schreiner e.K.„. Möchte nun ein zweiter Kai ebenfalls eine Schreinerei in Berlin betreiben, so muss er eine unterscheidbare Firma wählen, z. B. „Schreinerei & Tischlerei Kai e.K.“.

Grundsatz der Firmenöffentlichkeit

Die Firmengrundsätze umfassen ebenfalls gemäß § 29 HGB die Firmenöffentlichkeit. Diese besagt, dass der Kaufmann seine Firma im Handelsregister anmelden muss. Darüber hinaus ist er gemäß § 37a HGB verpflichtet, seine Firma auf allen Geschäftsbriefen anzugeben.

Grundsatz der Firmeneinheit

Schließlich beinhalten die Firmengrundsätze noch die Firmeneinheit. Diese besagt, dass ein Kaufmann nur eine Firma für sein Unternehmen führen darf. Die Grunde dafür sind offensichtlich. Der Rechtsverkehr soll nicht getäuscht werden.

So dürfte beispielsweise eine Konditorei nicht in Aachen mit „Printen Konditorei GmbH“ und in Nürnberg mit „Lebkuchen Konditorei GmbH“ firmieren, um den Rechtsverkehr nicht in die Irre zu führen.

Übungsfragen

#1. In welchem Gesetzbuch sind die Firmengrundsätze zu finden?

#2. Welchen Firmengrundsatz gibt es nicht?

#3. Was muss ein Kaufmann gemäß § 29 HGB tun?

#4. Eine Firma darf gemäß § 23 HGB ohne das zugehörige Unternehmen übertragen werden, aber nicht andersherum.

#5. Bei einem Inhaberwechsel muss die Firma stets geändert werden.

Fertig