Was ist die Handelsfirma?
Die Handelsfirma ist gemäß § 17, Abs. 1 HGB der Name eines Kaufmanns, unter dem er Geschäfte tätigt und seine Unterschrift abgibt. Unter seiner Firma kann ein Kaufmann klagen und selbst verklagt werden.
Dabei gilt § 17 HGB nicht nur für Einzelkaufleute, sondern auch für Handelsgesellschaften (OHG und KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH und AG).
Ein beliebter Fehler ist es, die Begriffe Unternehmen und Firma gleichzusetzen. Dies ist nicht korrekt, da die Firma wie gesagt nur der Name des Kaufmanns, z. B. „Simon Schreiner GmbH“ ist. Der Begriff Unternehmen umfasst die gesamte Organisation als solche. Zum Unternehmen gehören also die Mitarbeiter, die Vermögensgegenstände, die Ideen, die Aktivitäten etc.
Mit seiner Firma tritt der Kaufmann nur im Geschäftsverkehr auf. Bestellt Simon also geschäftlich eine Ladung Holz und Schrauben tut er dies als „Simon Schreiner GmbH“. Wenn er privat eine neue Spülmaschine für seine Küche kauft, tut er dies schlichtweg als Simon.
Ein Kaufmann kann zwischen verschiedenen Arten der Firma wählen. Dabei muss er gemäß § 19 HGB stets die Rechtsform korrekt bezeichnen. Darüber hinaus muss er die in §§ 17 ff. HGB festgelegten Firmengrundsätze beachten.