Was ist die Handelsfirma?

Die Handelsfirma ist gemäß § 17, Abs. 1 HGB der Name eines Kaufmanns, unter dem er Geschäfte tätigt und seine Unterschrift abgibt. Unter seiner Firma kann ein Kaufmann klagen und selbst verklagt werden.

Dabei gilt § 17 HGB nicht nur für Einzelkaufleute, sondern auch für Handelsgesellschaften (OHG und KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH und AG).

Handelsfirma DefinitionEin beliebter Fehler ist es, die Begriffe Unternehmen und Firma gleichzusetzen. Dies ist nicht korrekt, da die Firma wie gesagt nur der Name des Kaufmanns, z. B. „Simon Schreiner GmbH“ ist. Der Begriff Unternehmen umfasst die gesamte Organisation als solche. Zum Unternehmen gehören also die Mitarbeiter, die Vermögensgegenstände, die Ideen, die Aktivitäten etc.

Mit seiner Firma tritt der Kaufmann nur im Geschäftsverkehr auf. Bestellt Simon also geschäftlich eine Ladung Holz und Schrauben tut er dies als „Simon Schreiner GmbH“. Wenn er privat eine neue Spülmaschine für seine Küche kauft, tut er dies schlichtweg als Simon.

Ein Kaufmann kann zwischen verschiedenen Arten der Firma wählen. Dabei muss er gemäß § 19 HGB stets die Rechtsform korrekt bezeichnen. Darüber hinaus muss er die in §§ 17 ff. HGB festgelegten Firmengrundsätze beachten.

Was sind Funktionen der Handelsfirma?

Die Handelsfirma hat mehrere wichtige Funktionen. Zunächst können Geschäftspartner und Dritte an der Firma des Kaufmanns erkennen, mit wem sie es zu tun haben. Stets vorgeschrieben ist der Rechtsformzusatz in der Firma (z. B. OHG, GmbH etc.). Hieraus können der Gegenstand des Unternehmens und insbesondere die Haftungsverhältnisse erkannt werden.

Bei einer GmbH weiß ein potentieller Geschäftspartner beispielsweise, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Bei einer OHG haftet das Gesellschaftsvermögen und alle Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Dies hat maßgebliche Auswirkungen auf eine Entscheidung, mit einem Kaufmann Geschäfte zu führen.

Darüber hinaus bietet die Firma natürlich ein wichtiges Erkennungsmerkmal gegenüber Kunden. Dies ist vor allem aus Perspektive der Markenbildung interessant. Allein der Name eines großen Unternehmens kann heutzutage mehrere Milliarden wert sein. Handelsrechtlich spricht man in diesem Zusammenhang auch vom Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser ist definiert als Differenz zwischen dem Gesamtunternehmenswert und der Summe der Aktiva und Passiva.

Übungsfragen

#1. Was ist eine Handelsfirma?

#2. Die Handelsfirma gilt nur für Einzelkaufleute.

#3. Der Rechtsformzusatz in der Handelsfirma ist optional.

#4. Ein Kaufmann kann zwischen verschiedenen Arten der Handelsfirma wählen.

#5. Die Handelsfirma ist ein wichtiges Erkennungsmerkmal gegenüber Kunden.

Fertig