Was ist die Handelsspanne?

Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Einstandswerten der von einem Handelsbetrieb umgesetzten Waren. Sie ist das Entgelt für die Handelsleistung.

Dabei wird diese Größe in unterschiedlicher Weise differenziert. Sie kann sich als Betriebshandelsspanne auf den Gesamtumsatz beziehen, als Warengruppenspanne auf den Umsatz einer Warengruppe oder als Stückspanne auf das einzelne Stück eines Artikels, wobei sie sich in diesem Fall als Differenz zwischen dessen Einstandspreis und (Netto-)Verkaufspreis darstellt.

So wie die Vorsteuer als nicht aktivierungsfähiger Posten nicht in den Einstandspreis eingeht, wird die Mehrwertsteuer – ihres fehlenden Kostencharakters wegen – weder in den Handlungskosten ausgewiesen noch als Bestandteil des daher netto in die Berechnung der Handelsspanne eingehenden Verkaufspreises angesehen.

Aus Sicht eines Handelsbetriebes kann der Einstandspreis einer Ware als durchlaufender Posten gesehen werden, der zuerst einmal über den Verkaufspreis wieder hereingeholt werden muss. Ausschlaggebend für den Erfolg der handelsbetrieblichen Tätigkeit ist erst der darüber hinausgehende Teil des (Netto-)Verkaufspreises als vom Markt gewährtes Entgelt für die Handelsleistung. Dieses Entgelt, also die Handelsspanne als Differenz zwischen Einstands- und Verkaufswerten der gehandelten Waren, versucht jedes Handelsunternehmen so zu dimensionieren, dass es über die Erstattung der Handlungskosten hinausgeht und einen Gewinn einbezieht.

Aus diesem Grund wird die Spanne sehr häufig als Prozentwert vom Verkaufs- oder Einstandspreis ausgewiesen. Man spricht dann von von Relativ– oder Prozentspannen und bezeichnet häufig nur die in einem Prozentsatz vom Verkaufswert ausgedrückte Abschlagspanne als Handelsspanne, die als Prozentsatz vom Einstandspreis angegebene Aufschlagspanne dagegen als Kalkulationsaufschlag.

Wie kann man die Handelsspanne berechnen mit folgender Formel?

Die Handelsspanne lässt sich mithilfe der folgenden Formel berechnen:

Handelsspanne = (Nettoverkaufspreis – Einstandspreis) / Nettoverkaufspreis

Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie die Formel anzuwenden ist:

Ein Lebensmittelhändler kauft eine Tüte Gummibärchen von einem Hersteller für 0,50 € pro Stück. Für Marketingkosten, seine Handelsspanne und sonstige Kosten kalkuliert er einen Aufschlag von 50 %. Der Nettoverkaufspreis ergibt sich als 0,50 € * 1,5 = 0,75 €.

Die Handelsspanne beträgt folglich: (0,75 – 0,50) / 0,75 = 33,33 %.

Wie hoch ist die Handelsspanne bei Hersteller- und Handelsmarken?

Die Handelsspanne für Handelsmarken liegt i. d. R. deutlich über der Handelsspanne für Herstellermarken. Dies liegt ganz einfach daran, dass der Hersteller eines Produktes neben dem Händler ebenfalls an dem Produkt verdienen möchte und deshalb eine Herstellerspanne verlangt. Insofern besteht bei Handelsmarken üblicherweise ein Preisvorteil für den Kunden (z. B. Herstellermarke: Pringles vs. Handelsmarke: Lidl Stapelchips).

Als Faustregel gilt, dass die Handelsspanne für Handelsmarken ca. 5 % größer ist als für Herstellermarken.

Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel liegen die Handelsspannen üblicherweise in dem folgenden Bereich:

  • Handelsmarken: 42-44 %
  • Herstellermarken 37-39 %

Wie kann die Handelsspannenrechnung genutzt werden?

Für eine progressive Zuschlagskalkulation wird die Handelsspanne in Form eines prozentualen Kalkulationsaufschlages für die Beaufschlagung der Warenkosten (Wareneinsatz) als Einzelkosten mit den Handlungskosten als Gemeinkosten genutzt, um diese der Ware als Kostenträger zuzurechnen. Der Kalkulationsaufschlag wird dabei in der Regel durch Umrechnung der mithilfe einer periodenbezogenen Nachkalkulation der zur Deckung aller Handlungskosten erforderlichen Handelsspanne ermittelt.

Selbst bei Verzicht auf einen globalen Kalkulationsaufschlag für das Gesamtsortiment und Verwendung von nach Warengruppen differenzierten Kalkulationsaufschlägen bleibt dieses Verfahren allerdings mit dem Makel nicht-verursachungsgerechter Kostenzurechnung behaftet, weil die strenge Proportionalität zum Wareneinstandswert den echten Kostenabhängigkeiten nicht Rechnung tragen kann. Für die gleiche Funktionswahrnehmung an gleichartigen Waren werden allein aufgrund differierender Einstandswerte unterschiedliche Kostenbelastungen vorgenommen. Hier liegt – neben anderen Mängeln – der entscheidende Schwachpunkt der Handelsspannen-Kalkulation. Das System der direkten Produkt-Rentabilität soll diese Mängel überwinden helfen.

Wenn allerdings der aus einer aufgrund marktbezogener Überlegungen vorgegebenen Handelsspanne abgeleitete Kalkulationsaufschlag der artikelbezogenen Spezifizierung von Deckungsbudgets dienen soll, statt der Zurechnung von Handlungsgemeinkosten, kann die Handelsspannenrechnung im Rahmen einer Ausgleichskalkulation oder Mischkalkulation durchaus sinnvoll genutzt werden.

Bei vom Markt vorgegebenen Preisen schließlich wird auch für die Spannenbetrachtung die retrograde Blickrichtung erzwungen. Dann gilt es, mithilfe der Kostenträgerrechnung festzustellen, ob aus der gegebenen Handelsspanne die Handlungskosten und der geplante Gewinn gedeckt werden. Aus den Ergebnissen solcher Kontrollrechnungen leiten sich für ein Handelsunternehmen und dessen Handelsmarketing gegebenenfalls bedeutsame sortiments- und beschaffungspolitische Entscheidungen ab.