Was ist das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
Das sogenannte Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist eines der wichtigsten Prinzipien im Zivilrecht Deutschlands. Das Abstraktionsprinzip ist die Folge des vorangehenden Trennungsprinzips. Das Trennungsprinzip sagt erst einmal aus, dass das schuldrechtliche und das sachenrechtliche Rechtsgeschäft zwei voneinander getrennte Rechtsgeschäfte sind.
Ein häufiges Problem, innerhalb der zivilrechtlichen Klausur, ist dass dieses Prinzip übersehen oder gar nicht beachtet wird. Das geschieht oft dadurch, dass beide Rechtsgeschäfte oft in einer Handlung zusammenfallen. Am einfachsten kann man es an einem Beispiel verdeutlichen.
Beispiel:
A sucht sich beim Bäcker B ein Brötchen aus. Der Verkäufer tippt den Preis in die Kasse ein, A bezahlt und der Verkäufer händigt ihm das Brötchen aus. Für einen Laien ist dies ein ganz normaler Vorgang, um ein Brötchen zu erwerben. Ein Jurist wird jetzt beide Rechtsgeschäfte einzeln untersuchen.
Das erste Rechtsgeschäft ist das Abschließen des Kaufvertrages (Verpflichtungsgeschäft) über das Brötchen nach § 433 BGB. Im § 433 BGB ist zu lesen, dass der Käufer sich verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen und im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Verkäufer dazu dem Käufer die Sache zu beschaffen.
Das zweite Rechtsgeschäft findet auf der dinglichen Ebene, im Bereich des Sachenrechts, statt. Solange der Verkäufer das Brötchen nicht nach § 929 S. 1 BGB an den Käufer übereignet hat, hat der Käufer auch kein Eigentum an diesem Brötchen.
Anhand dieses Beispiels wird das Trennungsprinzip stärker erkennbar. Wie oben bereits erwähnt wurde, ist das Abstraktionsprinzip eine Folge des Trennungsprinzips. Im Endeffekt sagt das Abstraktionsprinzip folgendes aus: Die Wirksamkeit eines sachenrechtlichen Rechtsgeschäfts ist von der Wirksamkeit des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts stets unabhängig.
Das schuldrechtliche Rechtsgeschäft, in unserem Beispiel der Kaufvertrag, ist also immer der Rechtsgrund für die Veränderung der Rechtslage an der Sache, hier also für die zur Erfüllung der Verpflichtung vorgenommene Übereignung. Ist das Kausalgeschäft (= Kaufvertrag) nichtig, dann muss das Verfügungsgeschäft wieder rückgängig gemacht werden.
Ficht der Käufer beispielsweise aus irgendeinem Grund wirksam an, dann muss er das Brötchen im Endeffekt wieder zurückgeben und bekommt gleichzeitig sein Geld zurück.