Was ist das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?

Das sogenannte Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist eines der wichtigsten Prinzipien im Zivilrecht Deutschlands. Das Abstraktionsprinzip ist die Folge des vorangehenden Trennungsprinzips. Das Trennungsprinzip sagt erst einmal aus, dass das schuldrechtliche und das sachenrechtliche Rechtsgeschäft zwei voneinander getrennte Rechtsgeschäfte sind.

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Ein häufiges Problem, innerhalb der zivilrechtlichen Klausur, ist dass dieses Prinzip übersehen oder gar nicht beachtet wird. Das geschieht oft dadurch, dass beide Rechtsgeschäfte oft in einer Handlung zusammenfallen. Am einfachsten kann man es an einem Beispiel verdeutlichen.

Beispiel:

A sucht sich beim Bäcker B ein Brötchen aus. Der Verkäufer tippt den Preis in die Kasse ein, A bezahlt und der Verkäufer händigt ihm das Brötchen aus. Für einen Laien ist dies ein ganz normaler Vorgang, um ein Brötchen zu erwerben. Ein Jurist wird jetzt beide Rechtsgeschäfte einzeln untersuchen.

Das erste Rechtsgeschäft ist das Abschließen des Kaufvertrages (Verpflichtungsgeschäft) über das Brötchen nach § 433 BGB. Im § 433 BGB ist zu lesen, dass der Käufer sich verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen und im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Verkäufer dazu dem Käufer die Sache zu beschaffen.

Das zweite Rechtsgeschäft findet auf der dinglichen Ebene, im Bereich des Sachenrechts, statt. Solange der Verkäufer das Brötchen nicht nach § 929 S. 1 BGB an den Käufer übereignet hat, hat der Käufer auch kein Eigentum an diesem Brötchen.

Anhand dieses Beispiels wird das Trennungsprinzip stärker erkennbar. Wie oben bereits erwähnt wurde, ist das Abstraktionsprinzip eine Folge des Trennungsprinzips. Im Endeffekt sagt das Abstraktionsprinzip folgendes aus: Die Wirksamkeit eines sachenrechtlichen Rechtsgeschäfts ist von der Wirksamkeit des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts stets unabhängig.

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Das schuldrechtliche Rechtsgeschäft, in unserem Beispiel der Kaufvertrag, ist also immer der Rechtsgrund für die Veränderung der Rechtslage an der Sache, hier also für die zur Erfüllung der Verpflichtung vorgenommene Übereignung. Ist das Kausalgeschäft (= Kaufvertrag) nichtig, dann muss das Verfügungsgeschäft wieder rückgängig gemacht werden.

Ficht der Käufer beispielsweise aus irgendeinem Grund wirksam an, dann muss er das Brötchen im Endeffekt wieder zurückgeben und bekommt gleichzeitig sein Geld zurück.

Gibt es Ausnahmen vom Trennungs- und Abstraktionsprinzip?

So verwirrend dies im ersten Moment zu sein scheint, geht es sogar noch etwas verwirrender, wenn man Ausnahmen betrachtet. Tritt eine solche Ausnahme ein, sind ausnahmsweise beide Rechtsgeschäfte nichtig und werden nicht unbedingt getrennt betrachtet. Solche Ausnahmen werden Fehleridentität genannt.

Fehleridentität liegt vor, wenn sowohl das schuldrechtliche als auch das sachenrechtliche Rechtsgeschäft mit dem gleichen Mangel behaftet sind.

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Auch die Fehleridentität möchten wir anhand eines kurzen Beispiels erläutern.

Beispiel:

Ein Geschäftsunfähiger gemäß §§ 104, 105 BGB schließt mit jemandem einen Kaufvertrag ab. Nach den §§ 104, 105 BGB sind in diesem Fall beide Rechtsgeschäfte nichtig.

Auch im Falle der sogenannten arglistigen Täuschung sind beide Rechtsgeschäfte nichtig, wenn der Verkäufer beide Verträge anficht. Hier ist eine weitere Voraussetzung, dass die Täuschung den Verkäufer nicht nur zum Abschluss des Kaufvertrags, sondern auch zum Abschluss des Übereignungsvertrags veranlasst hat. Dies ist regelmäßig der Fall.

Es handelt sich dabei nicht direkt um eine Durchbrechung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips. Es heißt lediglich, dass beide einzelnen Geschäfte vom gleichen Fehler betroffen sind.

Zu unterscheiden sind die Fehleridentitäten von Käufen unter aufschiebenden Bedingungen nach § 158 BGB. Es kommt vor, dass Käufer und Verkäufer die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts voraussetzen, bevor der Verkäufer wirksam übereignet. Dieser Fall wird Bedingungszusammenhang genannt. Wird nun das Grundgeschäft wirksam angefochten oder ist es aus einem anderen Grund unwirksam, ist das dingliche Verfügungsgeschäft ausnahmsweise ebenfalls unwirksam.

Wie relevant ist das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?

Wie bereits am Anfang erwähnt wurde, ist dieses Prinzip enorm wichtig. Es sollte stets darauf geachtet werden, dieses einzuhalten und nicht zu vernachlässigen. Gerade in einer juristischen Klausur kann das Übersehen oder Nichtbeachten zum Durchfallen führen.

Abstraktionsprinzip BeispielSelbst wenn also der Kaufvertrag (oder auch ein anderes Verpflichtungsgeschäft) wirksam angefochten wird, bleibt das Verfügungsgeschäft auf sachenrechtlicher Ebene zunächst wirksam. Trotzdem muss das Verfügungsgeschäft rückabgewickelt werden und das geschieht über den § 812 BGB. So bekommt jeder seine ihm zustehende Sache wieder. Merke, dass die Fehleridentität nicht direkt zum Durchbrechen des Prinzips führt, sondern lediglich dazu, dass beide Rechtsgeschäfte mit dem gleichen Mangel behaftet sind.

Beispiele

Beispiel 1:

Alf kauft ein Auto von Bernd, welches ihm auch gleich übereignet wird. Hinterher ficht Bernd den Kaufvertrag wegen eines Inhaltsirrtums nach § 119 I S. 1 Alt. 1 BGB an.

Wer ist Eigentümer des Autos?

Hat man hier das Trennungs- und Abstraktionsprinzip verstanden, wird einem auffallen, dass Alf noch immer der Eigentümer des Autos ist. Die wirksame Anfechtung führt nämlich nur dazu, dass der eigentliche Kaufvertrag (= Kausalgeschäft) nichtig ist, nicht aber das Verfügungsgeschäft und die Eigentumsübertragung.

Dies mag erst einmal unfair klingen, aber genau aus diesem Grund gibt es zum Beispiel den § 812 I S. 1 Alt. 1 BGB. Da durch die wirksame Anfechtung der Rechtsgrund für das Eigentum weggefallen ist, kann Bernd das Auto mit dem § 812 heraus verlangen.

Das Abstraktionsprinzip sorgt also nicht dafür, dass die Rechtsänderung auf Dauer Bestand hat, sondern es ist Aufgabe des jeweiligen Instituts dafür zu sorgen, dass rechtsgrundlose Verfügungen rückabgewickelt werden.

Übungsfragen

#1. Was besagt das Trennungsprinzip?

#2. Was besagt das Abstraktionsprinzip?

#3. Was ist die Folge des Trennungsprinzips?

#4. Was ist ein Beispiel für ein Verfügungsgeschäft?

#5. Was ist ein Beispiel für ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft?

Fertig