Was sind Objekte der Entsorgungslogistik?
Grundsätzlich gehören zum Objektbereich der betrieblichen Entsorgungslogistik alle Rückstände, für die dem Unternehmen eine Entsorgungsverantwortung obliegt.
Die Objekte der Entsorgungslogistik lassen sich einteilen nach
- der Art des ökonomischen Basisprozesses,
- ihrer Verwertbarkeit,
- ihrer Gefährlichkeit,
- ihrem ökonomischen Wert.
Ergebnisse von Produktions-, Konsum- und Logistikprozessen sind Produkte bzw. Leistungen und Rückstände. Letztere sind Stoffe, die im jeweiligen Prozess zwangsläufig anfallen, jedoch kein Sachziel darstellen. Zu den Produktionsrückständen gehören beispielsweise nicht mehr verwendbare Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, ausgediente Potenzialfaktoren, unerwünschte Kuppelprodukte, Ausschuss und alle mit der Leistungserstellung verbundenen Luft-, Wasser- und Bodenemissionen.
Beim Güterverzehr fallen Verbrauchsrückstände in Form von nicht mehr verwendungsfähigen (ausgedienten) Produkten und Produktrückständen in der Gebrauchsphase an. Bei Logistikprozessen fallen im Rahmen der Raum- und Zeitüberbrückung Transferrückstände wie Transport- und Umverpackungen oder Retouren (beschädigte Güter) an.
Abhängig davon, ob die Rückstände wieder verwertet werden, handelt es sich um Wertstoffe oder Abfälle. Falls der Entscheidungsträger darauf verzichtet, Rückstände wieder einzusetzen, stellen diese für ihn zu beseitigenden Abfall dar. Wertstoffe liegen dann vor, wenn Rückstände zumindest teilweise in Produktions-, Konsum- bzw. Transferprozessen erneut eingesetzt werden.
Nach der Gefährlichkeit und den damit einhergehenden abfallrechtlichen Vorschriften lassen sich Sonderabfälle und Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Abfälle unterscheiden. Sonderabfälle sind ihrerseits danach zu differenzieren, ob sie überwachungsbedürftig (§ 2 Abs. 2 AbfG), nachweispflichtig (§ 11 Abs. 2 AbfG) oder wegen ihrer Art bzw. Menge nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen (§ 3 Abs. 3 AbfG) sind.
Unter ökonomischen Aspekten gibt es einerseits Rückstände, für die infolge ihres Wertes eine Zahlungsbereitschaft durch Dritte besteht und andererseits Abfälle, die einen Wert von null oder kleiner aufweisen.
Bezieht man die Kosten für logistische Prozesse und Aufbereitungstätigkeiten in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen mit ein, so hängt die Entscheidung für Verwertung oder Beseitigung auch davon ab, ob die Kosten der Verwertung abzüglich eines Verwertungserlöses höher oder niedriger als die Kosten der Beseitigung sind.