Was sind die Unterschiede zwischen einer Umwandlung und einer Verschmelzung?
Die Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Dabei wird entweder die Rechtsform verändert oder die alte Gesellschaft aufgelöst und ihr Vermögen auf einen anderen Gesellschaftstyp übertragen.
Das Aktiengesetz versteht unter einer Verschmelzung die Vereinigung der Vermögen von Kapitalgesellschaften in der Weise, dass mindestens eine dieser Gesellschaften erlischt, trotzdem keine Liquidation stattfindet, und dass die Aktionäre der erloschenen Gesellschaft als Gegenleistung für ihren Rechtsverlust Aktien der verbleibenden Gesellschaft erhalten.
Welche Arten von Umwandlungen werden unterschieden?
Man unterscheidet die sogenannte formwechselnde (einfache, kleine) Umwandlung und die übertragende (komplexe, große) Umwandlung.
Von einer formwechselndenUmwandlung spricht man, wenn die Sonderform innerhalb eines Gesellschaftstyps wechselt, also beispielsweise von einer OHG in eine KG umgewandelt wird. Beide Gesellschaftsformen bauen hier auf der GbR auf. Gleiches gilt, wenn eine Umwandlung von einer GmbH in eine AG erfolgt, die beide auf dem Verein aufbauen.
Von einer übertragenden Umwandlung spricht man, wenn auch der Gesellschaftstyp gewechselt wird, beispielsweise durch Umwandlung einer OHG in eine AG, also von einer auf der BGB-Gesellschaft aufbauenden in eine auf dem Verein aufbauende Gesellschaft. Diese Umwandlungsform heißt deshalb übertragend, weil die alte Gesellschaft erlischt und das Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen wird. Bei der formwechselnden Umwandlung verändert sich die Rechtspersönlichkeit der Unternehmung nicht.
Warum gibt es Umwandlungsregeln?
Die Erfüllung eines Kaufvertrages würde die Übertragung jedes Vermögensgegenstands der Gesellschaft auf die kaufende Gesellschaft bedeuten. So müsste beispielsweise auch das Grundvermögen aufgelassen werden. Eine Gesamtübertragung der übertragenden Umwandlung vermeidet dies. Dabei bleibt das Sondervermögen unangetastet und die Auflösung des Gesellschaftsvermögens wird umgangen.
Welche einzelnen Umwandlungen regelt das Aktiengesetz?
Das Aktiengesetz regelt die folgenden Umwandlungen:
AG in KGaA (§§ 362 ff.),
KGaA in AG (§§ 366 ff.),
AG in GmbH (§§ 369 ff.),
GmbH in AG (§§ 376 ff.),
Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts in AG (§§ 385 a ff.),
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in AG (§§ 385 d ff.),
Genossenschaft in AG (§§ 385 m ff.),
KGaA in GmbH (§§ 386 ff.),
GmbH in KGaA (§§ 389 ff.).
Die aktienrechtlichen Umwandlungsarten können als formwechselnde Umwandlung bezeichnet werden, weil sowohl die umzuwandelnde als auch die zu bildende Gesellschaft auf dem Grundtypus der Körperschaft beruhen.
Die übertragende Umwandlung ist im Umwandlungsgesetz geregelt.
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