Was ist ein Kannkaufmann?

Als Kannkaufmann im Sinne des § 2, Abs. 1 HGB gilt jede natürliche Person, welche kein Handelsgewerbe betreibt aber die Firma ihres Unternehmens freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt.

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Kannkaufmann DefinitionDies steht in klarer Abgrenzung zum Istkaufmann. Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist sowieso Kaufmann kraft Betätigung gemäß § 1, Abs. 1 HGB. Wer kein Handelsgewerbe betreibt, betreibt ein Kleingewerbe und ist zunächst einmal kein Kaufmann. Meldet die Person ihre Firma allerdings freiwillig im Handelsregister an, so wird sie zum Kannkaufmann.

Der Eintrag des Kleingewerbetreibenden in das Handelsregister entfaltet konstitutive, also rechtserzeugende Wirkung. Erst durch den Eintrag wird die Person zum Kaufmann. Auch Istkaufmänner können sich in das Handelsregister eintragen lassen. Bei ihnen entfaltet der Eintrag deklaratorische, also rechtsbezeugende Wirkung, da sie auch ohne den Eintrag schon als Kaufmann gelten.

Neben dem Kannkaufmann und dem bereits angesprochenen Istkaufmann kennt das Gesetz den Formkaufmann, den Fitkivkaufmann und den Scheinkaufmann.

Was ist ein (Handels-)Gewerbe?

Als Gewerbe gilt knapp gesagt jede selbstständige, auf Dauer angelegte (legale) Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Die freien Berufe wie Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer etc. gelten nicht als klassische Gewerbetreibende.

Ein Handelsgewerbe ist sehr grob gesagt ein „großes Gewerbe“. Erkennbar ist dies anhand der Mitarbeiterzahl, des Gewinns, des Umsatzes oder weiteren Kennzahlen.

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Wer es genauer wissen möchte, sollte bei unser Erklärung zum Istkaufmann vorbeischauen. Dort haben wir die beiden Begriffe genauer erklärt.

Folgen der Eintragung in das Handelsregister

Jeder Gewerbetreibende, der sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt, wird zum Kannkaufmann.

Für Kaufmänner gilt das HGB als Sonderprivatrecht für Kaufleute. Teilweise treten die Vorschriften für Kaufmänner neben die des BGB, teilweise ergänzen sie diese und teilweise verdrängen sie diese.

Kannkaufmann HGBDie wichtigsten Pflichten eines Kaufmanns sind die Registerpflicht, die Firmenführung, die Publizitätspflicht und die Buchführungspflicht. Darüber hinaus gelten für Kaufleute teilweise andere Normen, was unter Umständen erhebliche Konsequenzen haben kann. So ist beispielsweise die Bürgschaftserklärung eines Kaufmanns mündlich gültig (§ 350 HGB), wohingegen sie normalerweise nur schriftlich erteilt werden kann (§ 771 BGB).

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Beispiele

Beispiel 1:

Kannkaufmann BeispielAnna eröffnet am 20. Januar 2018 eine kleine Boutique in ihrer Heimatstadt. Dort vertreibt sie größtenteils selbstgemachte Accessoires, die sie in ihrer Freizeit herstellt. Anna beschäftigt keine Mitarbeiter, sondern erledigt alles selber. Aufgrund der eher gering ausfallenden Kundschaft, hat sie bis jetzt keinerlei Probleme damit gehabt.

Am 8. August 2018 entschließt Anna sich dazu ihre Firma in das Handelsregister einzutragen.

Etwa zwei Jahre nach der Eintragung in das Handelsregister stellt Anna ihre ersten Mitarbeiter ein. Das Geschäft floriert und sie eröffnet weitere Filialen. Der Umsatz steigt ständig und beträgt mittlerweile ca. 2.000.000 € pro Jahr.

Ab wann gilt Anna als Kaufmann? 

Anna ist ab dem 8. August 2018 Kannkaufmann gemäß § 2, Abs. 1 HGB.

Im Januar 2018 beginnt Anna ein Gewerbe zu treiben. In ihrer kleinen Boutique vertreibt sie größtenteils selbstgemachten Schmuck und beschäftigt keine Mitarbeiter, wodurch ihr Gewerbe keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Deshalb betreibt Anna kein Handelsgewerbe im Sinne des § 1, Abs. 2 HGB. Der freiwillige Eintrag in das Handelsregister am 8. August 2018 entfaltet konstitutive Wirkung. Durch den Eintrag wird Anna freiwillig zum Kannkaufmann.

Im Jahr 2020 hat Anna zahlreiche Filialen eröffnet, beschäftigt Mitarbeiter und erzielt einen beträchtlichen Umsatz. Zu diesem Zeitpunkt betreibt Anna ein Handelsgewerbe und wäre nun ohnehin Istkaufmann gemäß § 1, Abs. 1 HGB.

Da sich Anna allerdings bereits vorher freiwillig in das Handelsregister eingetragen hat, ist sie bereits seit zwei Jahren (Kann-)Kaufmann und muss die damit einhergehenden Pflichten erfüllen.