Auch beim Managementvertrag wird kein Produkt, sondern eine Dienstleistung exportiert. Das inländische Unternehmen verpflichtet sich, einem ausländischen, als Kapitalgeber fungierenden Unternehmen sein Management-Know-how zur Verfügung zu stellen. Meist werden also dem Vertragspartner für die Anlaufphase des Unternehmens die eigenen Führungskräfte zur Verfügung gestellt.
Häufig werden solche Verträge mit Unternehmen aus Entwicklungsländern geschlossen, um das dort ansässige Personal anzuleiten, bis diese Unternehmen in der Lage sind, Managementaufgaben selbst zu übernehmen (vgl. Quack 1993, S. 71). Auch Unternehmen aus Industrieländern können als Partner infrage kommen. Ein Beispiel dafür sind die Hilton-Hotels, die weltweit auf der Grundlage von Managementverträgen geführt werden.
Der Vorteil von Managementverträgen besteht darin, bei geringem Risiko schnell im ausländischen Markt Fuß zu fassen und Einnahmen zu sichern.
Insgesamt ist der Abschluss von Managementverträgen immer dann, wenn neben der festgelegten Vergütung auch eine Erfolgsbeteiligung am ausländischen Unternehmern vereinbart wird (z. B. 75 % für das lokale und 25 % für das ausländische Unternehmen).
Meist kommen Managementverträge nur für solche Unternehmen infrage, die aufgrund ihres Produkt- und Leistungsangebotes nur in regional begrenzten Gebieten tätig werden könnten. Beispiele dafür sind Dienstleistungsbranchen wie das Hotelgewerbe, die Energieversorgung und Verkehrsbetriebe, aber auch die Baubranche (vgl. Stahr 1991, S. 58).