Ein Kreditor kommt niemals allein — denn da wo es einen Kreditor gibt, muss es auch einen Debitor geben. Wichtig ist nur, dass du die beiden trotz dem ähnlichen Wortklang nicht verwechselst.
Das Wort Kreditor leitet sich aus dem lateinischen Wort „credere“ ab, dass man wohl am besten mit glauben übersetzen könnte. Demnach ist Kreditor ein Gläubiger.
Vielleicht fragst du dich jetzt, warum man ihn dann nicht einfach Gläubiger nennt. Wie im Beitrag zum Kommissionärbereits beschrieben, liegt das unter anderem daran, dass das HGB besondere Personentypen, die handelsrechtlich agieren, kennt. Der Kreditor ist kein normaler Gläubiger, sondern eine bestimmte Art von Gläubiger. Denn eigentlich ist Gläubiger nur der Oberbegriff für eine Person, die einen Anspruch oder eine Forderung hat. Nichtsdestotrotz ist es nicht falsch, von einem Gläubiger zu sprechen.
Wer gilt als Kreditor?
Kreditoren sind Gläubiger von Forderungen aus (Waren-)Lieferungen und Leistungen, kurzum aus Schuldverhältnissen. Wenn ein Unternehmen beispielsweise einen Kunden beliefert und der Kunde die Rechnung später begleichen möchte, dann ist das Unternehmen der Kreditor und der Kunde der Debitor.
Hier müsst ihr allerdings genau aufpassen. Wenn der Kunde sofortzahlt, dann ist der Leistungserbringer kein Kreditor mehr. Denn die Leistungen, also Ware gegen Geld, wurden bereits Zug-um-Zug ausgetauscht, der Anspruch des Lieferanten ist damit erfüllt und kann nicht erneut durchgesetzt werden.
Paradoxerweise werden im Kreditwesen selbst primär die Oberbegriffe Gläubiger und Schuldner genutzt. Letztendlich kommt es nicht darauf an, ob du von einem Gläubiger oder einem Kreditor spricht. Wichtig ist nur, dass du um die Besonderheiten, auf die dich das Wort Kreditor hinweisen soll, Bescheid weißt.
Ein Kreditor kann folglich jede natürliche oder juristische Person, sowie jedes Unternehmen sein. Letzteres ist allerdings in der Praxis häufiger der Fall.
Was macht ein Kreditor?
Der Kreditor gewährt seinem Schuldner eine Vorleistung in Form eines Kredits, die er letztendlich aber wieder zurückbekommen möchte. Das Pendant zum Kreditor ist der Debitor, der Schuldner.
Risiken aus der Übernahme eines Kredits
Da mit der Übernahme eines Kredites auch immer Risiken einhergehen, insbesondere das Risiko, dass der Kreditor auf seinem Geld sitzen bleibt, nennt man dieses Risiko Kreditorenrisiko. Weitere Risikofaktoren sind zudem, dass der Kreditor lange auf sein Geld warten muss oder, dass Mängelgewährleistungsrechte vom Debitor geltend gemacht werden.
Rechtliche Absicherung eines Kreditors
Daher werden Kreditoren ihre Schuldner üblicherweise vor Übernahme eines Kredits einer Bonitätsprüfung unterziehen.
Eigentumsvorbehalt
Das wohl wichtigste Rechtsmittel des Kreditors, um sein Risiko möglichst gering zu halten, ist die Lieferung um Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 449 Abs. 1 BGB. Die Realsicherheit des Eigentumsvorbehalts ist die Übereignung einer beweglichen Sache im Sinne des § 90 BGB, die unter der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 BGB steht.
Um eine wirksame Übereignung zu vollziehen, bedarf es wie bei fast jedem anderen 2-Personen-Rechtsgeschäft einer wirksamen Einigung, also zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Außerdem müssen die beteiligten Personen natürlich geschäftsfähigsein. Beim Eigentumsvorbehalt soll diese Einigung nun allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Die Parteien vereinbaren nämlich, dass das Eigentum an der Sache erst dann übergehen soll, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde. Davor hat der Debitor zwar bereits den Besitz an der Sache, er ist allerdings noch nicht Eigentümer geworden, denn die Sache verweilt solange im Eigentum des Kreditors bis dieser sein Geld bekommen hat.
Das hat für den Kreditor den großen Vorteil, dass er bei Nichtzahlung einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB gegen den Debitor hat.
Das Wichtigste zum Kreditor in Kürze
Ein Kreditor ist ein Gläubiger, der einen Anspruch, oder eine Forderung hat.
Das Gegenstück zum Kreditor ist der Debitor.
Kreditoren können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.
Kreditoren übernehmen ein Kreditorenrisiko.
Um das Risiko gering zu halten, wird in der Praxis oft ein Eigentumsvorbehalt vereinbart.
Beispiele
Beispiel 1:
Die Schrauben GmbH liefert Schrauben und Nägel im Wert von 20.000 € unter Eigentumsvorbehalt an die Schreinerei GmbH. Trotz mehrfacher Erinnerung und Mahnung begleicht die Schreinerei GmbH die Rechnung nicht.
Wer ist hier der Kreditor? Was kann die Schrauben GmbH tun?
In dem Beispiel beliefert die Schrauben GmbH die Schreinerei GmbH auf Rechnung, wodurch ersterer eine Forderung gegenüber letzterer entsteht. Dementsprechend gilt die Schrauben GmbH als Kreditor.
Da die Waren unter Eigentumsvorbehalt übergeben wurden und die Schreinerei GmbH die Rechnung nicht bezahlt hat, ist die Schrauben GmbH weiterhin Eigentümer der Waren. Infolgedessen kann die Schreinerei GmbH einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB geltend machen.
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