Das Maßgeblichkeitsprinzip prägt in Deutschland seit mehr als einem Jahrhundert das Verhältnis von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (kurz Maßgeblichkeitsprinzip oder Maßgeblichkeitsgrundsatz genannt) ergibt sich aus § 5, Absatz 1 EStG. Im Klartext bedeutet dies, dass handelsrechtliche Vorschriften genauso steuerrechtlich gelten, wenn es im Steuerrecht keine anderweitige Regelung gibt.
Inhalt des Maßgeblichkeitsprinzips
Diejenigen Steuerpflichtigen, die also den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln müssen oder freiwillig ermitteln, haben beim Jahresabschluss zwingend das Betriebsvermögen mit den Werten anzusetzen, die nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der Handelsbilanz ausgewiesen sind. Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (ob Gebot, Verbot oder Wahlrecht) haben daher grundsätzlich unmittelbare steuerliche Bedeutung, da eine Bindung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz besteht.
Seit 1990 hat das Maßgeblichkeitsprinzip eine wesentliche Erweiterung erfahren. Nach dem neu hinzugekommenen Regelungsinhalt von § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind steuerliche Wahlrechte bei der steuerlichen Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Bilanzierung als auch der Bewertung von Wirtschaftsgütern. Dies bedeutet, dass steuerliche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen gleichlautenden Handelsbilanzansatz voraussetzen (sogenannte umgekehrte Maßgeblichkeit).
Enthält jedoch das Steuerrecht eigene, vom Handelsrecht abweichende Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung (Gebote und Verbote) so ist das Maßgeblichkeitsprinzip durchbrochen. Einige der wichtigsten Abweichungen sind folgende:
Nach § 4 Abs. 5 EStG sind bestimmte Betriebsausgaben steuerlich nicht oder nur beschränkt abzugsfähig.
Nach § 5, Abs. 4a EStG dürfen im Steuerrecht keine Rückstellungen für drohende Verluste gebildet werden.
Nach § 6, Abs. 1, Nr. 2 EStG gilt im Steuerrecht kein strenges Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG sind Gebäude auf eine bestimmte Höchstdauer (gesetzliche Abschreibungsdauer) abzuschreiben.
Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auf 15 Jahre abzuschreiben.
Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 zweite Alternative EStG werden beispielsweise Mietverhältnisse und Darlehensverträge zwischen Personengesellschaftenund ihren Gesellschaftern steuerlich nicht anerkannt. Es kann also neben dem handelsrechtlichen Gesamthandsvdermögen auch steuerliches Sonderbetriebsvermögen geben.
die gesetzlich verpflichtet sind Bücher zu führen und jährlich Abschlüsse zu machen oder
die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Jahresabschlüsse erstellen.
Für Land- und Forstwirte und Selbstständige gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht, auch wenn sie den Gewinn durch Bestandsvergleich ermitteln, da sie keine Handelsbilanz erstellen.
Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips bei Bilanzierungswahlrechten
Besteht steuerlich ein Bilanzierungswahlrecht, so ist für die Steuerbilanz die Behandlung in der Handelsbilanz maßgebend. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Ansatz in der Handelsbilanz aufgrund eines handelsrechtlichen Bilanzierungsgebots oder Bilanzierungswahlrechts geschah. Besteht nämlich steuerlich und handelsrechtlich ein Bilanzierungswahlrecht, so ist nur das handelsrechtlich ausgeübte Wahlrecht für die Steuerbilanz maßgebend.
Nach Auffassung des BFH gelten für die Aktivierung und Passivierung von Wirtschaftsgütern in der Steuerbilanz u. a. folgende Grundsätze:
Was handelsrechtlich aktiviert werden darf (Aktivierungswahlrecht) muss steuerlich aktiviert werden (Aktivierungspflicht).
Was handelsrechtlich passiviert werden darf (Passivierungswahlrecht) darf steuerlich nicht passiviert werden (Passivierungsverbot).
Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips bei Bewertungswahlrechten
Für Bewertungswahlrechte gilt im Prinzip das Gleiche wie für Bilanzierungswahlrechte. Besteht sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich ein Bewertungswahlrecht, so ist das in der Handelsbilanz ausgeübte Wahlrecht auch für die Steuerbilanz maßgebend. Besteht nur steuerlich ein Bewertungswahlrecht und dagegen handelsrechtlich ein Bewertungsgebot (z. B. das strenge Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen), so bleibt steuerlich kein Bewertungsspielraum übrig, da über das Maßgeblichkeitsprinzip der Wertansatz in der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz bindend ist.
Darüber hinaus ist es üblich, dass Wahlrechte in der Handelsbilanz in der Steuerbilanz genauso ausgeübt werden, wenn sie bestehen. Dies liegt daran, dass viele Unternehmen eine Einheitsbilanz (die gleiche Bilanz für Handels- und Steuerrecht) anstreben, um sich zusätzlich Aufwand zu ersparen.
Umkehrung des Maßgeblichkeitsprinzips
Vor der Neuregelung durch das Bilanzrichtliniengesetz wurden Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte häufig nach steuerlichen Gesichtspunkten in Anspruch genommen und deshalb die Ansätze der Handelsbilanz entsprechend ausgerichtet. Man sprach dann bisher schon von der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz. Dieses sogenannte umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 254 HGB ausdrücklich sanktioniert. Durch § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG hat dieser Grundsatz eine noch größere Bedeutung erlangt. Heutzutage ist diese Regelung aber wie gesagt irrelevant geworden.
Beispiele zur Anwendung
Beispiel 1:
Nico ist Inhaber der Maschinenbau GmbH. Am 01.05.2018 hat er eine neue Maschine für seinen Geschäftsbetrieb erworben. Da Nico stolzer Inhaber eines HGB ist weiß er, dass die Maschine gemäß dem Grundsatz der Vollständigkeit(§246, Abs. 1, S. 1 HGB) in der Handelsbilanz angesetzt werden muss. Wie in der Steuerbilanz vorzugehen ist, weiß er jedoch nicht.
Hier hilft ihm das Maßgeblichkeitsprinzip (§5, Abs. 1, S. 1 EStG). Da es keine Sonderregelungen gibt, kann Nico die Maschine genau wie in der Handelsbilanz ansetzen.
Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. AkzeptierenEinstellungenAblehnen
Datenschutz
Übersicht zu Cookies
Wir benutzen Cookies, um die Bereitstellung unserer Webseite zu ermöglichen. Es gibt notwendige Cookies, ohne deren Hilfe die Webseite gar nicht funktionieren würde. Darüber hinaus nutzen wir Cookies, die uns dabei helfen, deine Nutzung unserer Webseite zu analysieren und zu verstehen. Diese kannst du deaktivieren, wenn du möchtest.
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Cookies gewährleisten anonym grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement
1 year
Dieser Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und dient dazu, die Zustimmung des Nutzers zu den Cookies der Kategorie "Werbung" zu erfassen.
cookielawinfo-checkbox-analytics
1 year
Dieser Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und dient dazu, die Zustimmung des Nutzers zu den Cookies der Kategorie "Analytics" zu erfassen.
cookielawinfo-checkbox-necessary
1 year
Dieser Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und dient dazu, die Zustimmung des Nutzers zu den Cookies der Kategorie "Notwendig" zu erfassen.
cookielawinfo-checkbox-others
1 year
Dieser Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und dient dazu, die Zustimmung des Nutzers für Cookies der Kategorie "Sonstige" zu speichern.
cookielawinfo-checkbox-performance
1 year
Dieser Cookie wird vom GDPR-Cookie-Consent-Plugin gesetzt und dient dazu, die Zustimmung des Nutzers für Cookies der Kategorie "Leistung" zu speichern.
CookieLawInfoConsent
1 year
Speichert den Standard-Schaltflächenstatus der entsprechenden Kategorie und den Status der CCPA. Es funktioniert nur in Koordination mit dem primären Cookie.
viewed_cookie_policy
1 year
Der Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt, um zu speichern, ob der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Er speichert keine persönlichen Daten.
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate, die Verkehrsquelle usw.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
_ga
2 years
Der _ga-Cookie, der von Google Analytics installiert wird, berechnet Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten und verfolgt auch die Nutzung der Website für den Analysebericht der Website. Der Cookie speichert Informationen anonym und weist eine zufällig generierte Nummer zu, um eindeutige Besucher zu erkennen.
_gid
1 day
Der von Google Analytics installierte _gid-Cookie speichert Informationen darüber, wie Besucher eine Website nutzen, und erstellt einen Analysebericht über die Leistung der Website. Zu den gesammelten Daten gehören die Anzahl der Besucher, ihre Quelle und die Seiten, die sie anonym besuchen.
CONSENT
16 years 3 months 5 days 9 hours
YouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data.
Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren, was dazu beiträgt, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Cookie
Dauer
Beschreibung
_gat
1 minute
This cookie is installed by Google Universal Analytics to restrain request rate and thus limit the collection of data on high traffic sites.
Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
__gads
1 year 24 days
Der von Google gesetzte __gads-Cookie wird unter der DoubleClick-Domain gespeichert und verfolgt die Anzahl der Nutzer, die eine Anzeige sehen, misst den Erfolg der Kampagne und berechnet ihre Einnahmen. Dieser Cookie kann nur von der Domain, auf der es gesetzt wurde, gelesen werden und verfolgt keine Daten, während Sie auf anderen Websites surfen.
advanced_ads_browser_width
1 month
Dieser Cookie wird vom Advanced Ads Plugin gesetzt und dient zur Messung und Speicherung der Browserbreite des Nutzers für Anzeigen.
IDE
1 year 24 days
Google DoubleClick IDE-Cookies werden verwendet, um Informationen darüber zu speichern, wie der Nutzer die Website nutzt, um ihm relevante Werbung entsprechend seinem Profil zu präsentieren.
test_cookie
15 minutes
Der test_cookie wird von doubleclick.net gesetzt und dient dazu, festzustellen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.
VISITOR_INFO1_LIVE
5 months 27 days
Ein Cookie, der von YouTube gesetzt wird, um die Bandbreite zu messen, die bestimmt, ob der Nutzer die neue oder die alte Playeroberfläche erhält.
YSC
session
Der YSC-Cookie wird von Youtube gesetzt und dient dazu, die Aufrufe von eingebetteten Videos auf Youtube-Seiten zu verfolgen.
yt-remote-connected-devices
never
YouTube setzt diesen Cookie, um die Videoeinstellungen des Nutzers zu speichern, der ein eingebettetes YouTube-Video verwendet.
yt-remote-device-id
never
YouTube setzt diesen Cookie, um die Videoeinstellungen des Nutzers zu speichern, der ein eingebettetes YouTube-Video verwendet.