Was ist eine ordentliche Kapitalerhöhung?
Eine ordentliche Kapitalerhöhung bezeichnet eine Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) gegen Einlagen durch Ausgabe neuer Aktien (junge Aktien). Als emissionsfähiges Unternehmen ist die AG zur Ausgabe von Wertpapieren und somit auch zu einer ordentlichen Kapitalerhöhung fähig.
Die in den §§ 182-191 AktG geregelte ordentliche Kapitalerhöhung ist eine Form der effektiven Kapitalerhöhung, durch die der AG zusätzliches Betriebskapital in der Regel als Bareinlagen, unter den strengen Voraussetzungen der §§ 183, 184 AktG auch als Sacheinlagen zugeführt wird.