Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht weist eine Person als vertretungsberechtigt aus. Sie ist befugt, im Auftrag einer anderen Person Aufgaben oder Geschäfte zu übernehmen. Als Vollmachtgeber wird eine Person bezeichnet, die einer anderen Person eine Vollmacht überträgt. Die Person, die im Besitz einer Vollmacht ist, wird zum Bevollmächtigten. Vollmachten sind im privaten und geschäftlichen Bereich verbreitet.
Vollmachten gelten auch mündlich, obwohl es zweckmäßiger ist, sie schriftlich zu fixieren. Für höchstpersönliche Rechtsgeschäfte können keine Vollmachten erteilt werden. Sie sind nicht auf andere Personen übertragbar und können lediglich persönlich vorgenommen werden. Bevollmächtigte ist es untersagt, ihre Stellung dazu zu benutzen, um für die andere Person Geschäfte mit sich selbst zu machen. Hierzu regelt § 181 BGB das Selbstkontrahierungsverbot.
Beispiele:
- Beim Kauf eines neuen Autos kann dem Händler eine Vollmacht erteilt werden, damit er beim Straßenverkehrsamt den alten Wagen abmeldet beziehungsweise das neue Auto anmeldet.
- Bei Banken sind sogenannte Kontovollmachten üblich, mit denen eine Person ihre Bankgeschäfte an eine ausgewählte Vertrauensperson übergeben kann.