Die Generalvollmacht ist ein Thema aus dem Handels– und Gesellschaftsrecht. Liest man etwas von einer Generalvollmacht, dann geht es dabei meist um eine Vertretungsmacht für alle Rechtsgeschäfte, die eine Stellvertretunggemäß § 164 BGB zulassen.
Eine Generalvollmacht reicht weiter als eine Prokura. Entwickelt wurde die Vollmacht von Großunternehmen und teils auch von bestimmten Kreditwesen. Sie reicht zwar weiter als eine einfache Prokura, aber sie liegt unter den Kompetenzen von Vorständen und Geschäftsführungen.
Die Generalvollmacht ist streng von der Generalhandlungsvollmacht, die im HGB geregelt ist, abzugrenzen. Die Generalhandlungsvollmacht aus dem HGB regelt nicht etwa die Vertretung einer Gesellschaft, sondern sie ist viel eher auf ein Handeln in Vertretung der Geschäftsführung eines Unternehmens gerichtet. Die Generalvollmacht findet in den deutschen, geltenden Gesetzen keine allgemeinen Regelungen. Die Zulässigkeit einer Generalvollmacht wird aber allgemein vom bürgerlichen Recht anerkannt.
Wie funktionieren Generalvollmachten im Privatleben?
Wird in den privaten Bereichen des Lebens eine Generalvollmacht erteilt, hat sie meistens den Zweck, dass sich der Erteilende nicht mehr selber um das Aufsetzen von Dokumenten kümmern muss. Erteilt jemand einem anderen eine Generalvollmacht, können damit verschiedene Vollmachten zusammengefasst und sozusagen vereint werden. Es müssen nicht mehr einzeln Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen erteilt werden, sondern alles wird in der Generalvollmacht geregelt.
Wenn eine Generalvollmacht erteilt werden soll, darf diese nicht zu allgemein gehalten werden. Es müssen in ihr alle Einzelheiten, die dadurch geregelt werden, genau erklärt sein. Normalerweise werden die Generalvollmachten im privaten Bereich dann geschlossen, wenn eine rechtsgeschäftliche Vertretung in verschiedenen Bereichen benötigt wird.
Das Paradebeispiel für die Verwendung einer Vollmacht ist ein Unfall oder eine auftretende Behinderung, wodurch der Erteilende nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Der Standardfall ist, dass dem Verunfallten ein Betreuer zugeteilt wird, der vertretend die rechtsgeschäftlichen Handlungen für den kranken Menschen übernimmt. Soll verhindert werden, dass wahllos ein Betreuer eingesetzt wird, kommt die Vollmacht zum Einsatz. Es kann also selbst bestimmt werden, wer die Handlungen vornehmen soll.
Ist die Vollmacht an keine Bestimmungen geknüpft, dann tritt sie auch ab sofort in Kraft. Dies bedeutet, dass sie in Kraft tritt, obwohl noch kein Unglücksfall oder ähnliches vorgekommen ist.
Wie funktioniert eine Generalvollmacht für Banken?
Darüber hinaus kann auch einer Bank eine Generalvollmacht erteilt werden. Anders als eine allgemeine Kontovollmacht, ermöglicht die Generalvollmacht der Bank das Erstellen und auch die Löschung von Konten im Namen des Vollmachtgebers. Sie kann also alles, was mit der Bank und mit Konten zu tun hat, im eigenen Namen ohne Zustimmung des Vollmachtgebers erledigen.
Worin besteht der Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht?
Grundsätzlich werden die Begriffe Vorsorgevollmacht und Generalvollmachtsynonym verwendet und es gibt oftmals keine großen Unterschiede. Allerdings gilt die Vorsorgevollmacht meistens als konkreter, da sie auch die Vertretungen in gesundheitlichen Fragen regelt und klar vorgibt, wer verantwortlich ist und in welchem Fall sie eintritt.
Wirkt eine Generalvollmacht über den Tod hinaus?
Der Vollmachtgeber kann seine Vollmacht auch über seinen Tod hinaus erteilen. Sie erlischt dann nicht, wenn er stirbt. Die Erben des Vollmachtgebers haben die Möglichkeit die Generalvollmacht zu widerrufen und zum Beispiel seine Beerdigung zu organisieren. Aber auch andere Aufgaben, wie etwa die Kündigung der Wohnung, können von den Erben übernommen werden.
Benötigt man bei einer Vollmacht einen Notar?
In vielen Bereichen, in denen es um irgendeine Art Vollmacht oder ähnliche Dinge geht, wird ein Notar benötigt. Ein Besuch beim Notar ist dann meistens mit anfallenden Kosten verbunden, die man eigentlich hätte vermeiden können. Zwar ist eine Beratung durch einen Notar oder durch einen Anwalt fast immer zu empfehlen, wirklich notwendig ist sie allerdings nicht. Der Notar bzw. Anwalt kann euch genau sagen, was in die Vollmacht gehört und was nicht, sodass alle notwendigen Bereiche abgedeckt werden können.
Eine Formvorschrift, wie die Generalvollmacht aussehen soll, ist gesetzlich nicht vorgegeben, aber manche Geschäfte fordern eine schriftliche Vollmacht und somit auch eine Beglaubigung. Gerade bei Eintragungen in das Grundbuch sind schriftliche, beglaubigte Vollmachten notwendig. Auch, wenn es keine Beurkundungspflicht gibt, ist es ratsam die Vollmacht beglaubigen zu lassen. So ist man auf alle Eventualitäten vorbereitet. Durch die Beurkundung wird nicht nur die Rechtsmäßigkeit der Unterschrift bestätigt, sondern auch, dass der Vollmachtgeber bei voller geistlicher Besinnung war. Wenn auf einen Notar verzichtet wird, gibt es die Möglichkeit ein ärztliches Attest beizulegen, welches bestätigt, dass der Vollmachtgeber im Besitz all seiner geistigen Kräfte war.
Das Wichtigste zur Generalvollmacht in Kürze
Die Generalvollmacht und die Vorsorgevollmacht werden oft synonym verwendet
Die Vorsorgevollmacht gilt als konkreter, insbesonders in Bezug auf gesundheitliche Aspekte
Es ist nicht zwingend ein Notar nötig, da es keine Formvorschriftgibt
Wird auf einen Notar verzichtet, wäre ein ärztliches Attest zu empfehlen, welches die Gesundheit des Vollmachtgebers bestätigt
Neben Privatpersonen kann man auch Banken eine Generalvollmacht erteilen
Beispiel für eine Vorlage für eine Generalvollmacht
Eine Vorlage könnte ungefähr folgendermaßen aussehen:
Ich, der unten aufgeführte Vollmachtgeber
Name (z. B. Max Mustermann)
Geburtsdatum und Geburtsort (z. B. 19.05.1990 in Musterstadt)
Aktuelle Adresse (z. B. Musterstraße 12, 11111 Musterstadt)
benenne die folgende Person als Vollmachtnehmer.
Name (z. B. Maike Mustermann)
Geburtsdatum und Geburtsort (z. B. 12.05.1992 in Musterstadt)
Aktuelle Adresse (z. B. Musterstraße 12, 11111 Musterstadt)
Die benannte Person ist dazu berechtigt, meine Interessen in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten gesetzlich zu vertreten. Die Bevollmächtigte ist außerdem dazu berechtigt, für die allgemeine Vertretung oder besondere Rechtsgeschäfte Unterbevollmächtigte zu bestellen. Die hier vorliegende Generalvollmacht erlischt nicht mit dem Tode, sondern kann durch mich oder meine Erben widerrufen werden.
Folgende Fälle sind von der Vertretung ausgenommen:
…
…
Musterstadt, 23.05.2020, Max Mustermann (Unterschrift)
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