Was ist ein Handlungsbevollmächtigter?

Ein Handlungsbevollmächtigter ist derjenige, der ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften oder einzelner Geschäfte eines Handelsgewerbes ermächtigt ist. Als Handelsbevollmächtigter muss er in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Unternehmer zu stehen. Der Bevollmächtigte kann theoretisch also ein Freund, der Ehepartner oder auch ein stiller Gesellschafter sein. Schließt ein Handlungsbevollmächtigter, im Rahmen seiner Vollmacht, Verträge mit unterschiedlichen Geschäftspartnern, dann berechtigt und verpflichtet er dabei den Kaufmann, für den er tätig wird. Der Kaufmann hat also für die Handlungen seines Bevollmächtigten einzustehen. Dies ergibt sich aus § 278 und 831 BGB.

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Weitere natürliche Personen aus dem HGB, die für einen Kaufmann tätig sind, sind Prokurist (§ 48 ff. HGB), Handlungsgehilfe (§ 59 ff. HGB) und Handelsvertreter (§ 84 HGB). Darüber hinaus sind weitere Absatzhelfer der Kommissionär (§§ 383 ff. HGB) und der Handlungsreisende (§ 55 HGB).

Was ist eine Handlungsvollmacht?

HandlungsbevollmächtigterEine Handlungsvollmacht ist eine Vertretungsmacht, die auf das Handelsgeschäft begrenzt ist. Ein Handlungsbevollmächtigter darf also nur in diesem Handelsgeschäft tätig werden. Erteilt kann sie durch einen Kaufmann oder einen Prokuristen werden. Die Bestimmungen über die Handlungsvollmacht sind in § 54 HGB zu finden. In Absatz 1 steht, was unter die Vollmacht fällt. In Absatz 2 sind die Ausnahmetatbestände zu finden und in Absatz 3 geht es um den Vertrauenstatbestand.

Welche Handlungsvollmachten gibt es?

  1. Die Spezialhandlungsvollmacht: Diese Vollmacht kann gegeben werden, um nur die Durchführung eines einzelnen Geschäfts zu erlauben.
  2. Generalhandlungsvollmacht: Diese Vollmacht umfasst den vollständigen Betrieb des Handelsgewerbes, in dem ein Handlungsbevollmächtigter seine Tätigkeit ausübt. Sie umfasst nicht alle Tätigkeiten, sondern nur diese, die branchenüblich und gewöhnlich für den jeweiligen Geschäftszweig sind.
  3. Arthandlungsvollmacht: Bekommt ein Handlungsbevollmächtigter diese Art der Vollmacht, kann er nur eine bestimmte Art von Geschäften vornehmen. Diese Geschäfte müssen dem jeweiligen Handelsgewerbe zuzuordnen sein.

Wo sind die Grenzen eines Handlungsbevollmächtigten?

Ein Handlungsbevollmächtigter darf bestimmte Handlungen auch nicht durchführen. Zu den Handlungen, die dieser nicht durchführen darf, gehören beispielsweise das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, das Führen von Prozessen, die Aufnahme eines Darlehens und die Übertragung seiner Vollmacht. Neben diesen verbotenen Handlungen darf er auch keine Grundstücke verkaufen oder belasten.

Das Wichtigste zum Handlungsbevollmächtigten in Kürze

  • Ein Handlungsbevollmächtigter ist zur Vornahme bestimmter Geschäfte eines Handelsgewerbes ermächtigt
  • Der Handlungsbevollmächtigte ist streng von einem Prokuristen abzugrenzen
  • Es gibt verschiedene Arten von Handlungsvollmächten mit unterschiedlichen Umfängen
  • Der Handlungsbevollmächtigte darf bestimmte Handlungen nicht ausführen (z. B. Grundstücke verkaufen)