Was ist eine Lizenz?
Eine Lizenz ist die Befugnis, ein gewerbliches Schutzrecht oder ein nicht schutzfähiges Recht eines anderen in der Regel gegen Entgelt zu benutzen. Zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer wird ein Lizenzvertrag geschlossen.
Das bundesdeutsche Recht regelt die Lizenz nicht explizit. Es gelten die allgemeinen Regelungen bürgerlich-rechtlicher Verträge. Die für die anderen Vertragsarten geltenden Gesetze heranzuziehen (Kaufvertrag, Miete) sind bei der Auslegung von Lizenzverträgen maßgeblich.
Grenzen der inhaltlichen Gestaltung von Lizenzverträgen setzt das Wettbewerbsrecht, insbesondere § 20 GWB und § 21 GWB. Das Patentrecht beeinflusst Lizenzverträge mittelbar, indem mit der Bestimmung des Inhalts eines Patents (§ 9 PatG) die Grundlage zur wettbewerblichen Beurteilung geschaffen wird. Einen Eingriff des Patentrechts in die Vertragsfreiheit stellt die Zwangslizenz dar (§ 15 PatG), die im öffentlichen (übergeordneten) Interesse möglich ist.

Der technologische Dienstleistungsvertrag, der als Management-, Engineering-, Consulting- oder FuE-Vertrag bezeichnet wird, ist zu unterscheiden. Dieser betrifft die zu entwickelnde, der Lizenzvertrag vorhandene technische Kenntnisse. Der Lizenzvertrag ist in Joint Ventures häufig mit einer Kapitalbeteiligung des Lizenzgebers am Unternehmen des Lizenznehmers gekoppelt.