Was ist das Sale-Lease-Back-Verfahren?

Das Sale-Lease-Back-Verfahren beschreibt eine Sonderform des Finanzierungsleasings. Mit dieser Finanzierungsform können bereits genutzte Maschinen, Autos und technische Anlagen, aber außerdem Bürogebäude, Namen von Marken oder Patente an eine Leasinggesellschaft veräußert werden und im nächsten Schritt zurückgeleast werden.

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Durch diese Maßnahme wird unmittelbar ein Liquiditätsschub bewirkt. Anlagevermögen wird durch dieses Verfahren in eine Finanzierung durch Leasing überführt. Durch die Leasingtransaktion wird der Gebrauch der als Investitionsgüter erworbenen Maschinen und Anlagen nicht untergraben.

Liquiditätsgewinn ohne Nutzungsverlust

In Deutschland wird das Sale-Lease-Back-Verfahren auch als Rückmietverkauf bezeichnet. Es handelt sich um ein Finanzinstrument, bei dem ein Unternehmen eigene Vermögenswerte aus dem Anlagevermögen an eine Leasinggesellschaft verkauft und sie anschließend im Rahmen eines Leasingvertrags zurückleast.

Sale and Mietkauf backWenn stille Reserven im Anlagevermögen aktiviert werden, kann diese Sonderform des Leasings vorteilhaft sein. Durch den erzielten Verkaufserlös lässt sich unmittelbar Kapital und damit flüssige Mittel für das Unternehmen frei setzen, ohne die Nutzungsrechte für das Wirtschaftsgut zu verlieren. Wer sich für diese Verfahrensweise entscheidet muss allerdings beachten, dass die Liquidität in der Zukunft durch die fälligen Leasingraten belastet wird.

Immobilien, Produktionsmittel, Markenrechte und Patente 

Bei diesem Verfahrensweg verkauft ein Unternehmen Immobilienbesitz, Investitionsgüter, Produktionsgüter oder auch immaterielle Güter wie Rechte an Marken oder Patente an eine Leasinggesellschaft. Beim Sale-Lease-Back-Verfahren wird dieser Vorgang mit einem Leasingvertrag verbunden, der zugleich die weitere Nutzung regelt. Als Leasingpartner agieren gewerbsmäßige Leasinggesellschaften, die häufig Tochterunternehmen von Kreditinstituten oder Herstellern sind.

Das im Sale-Lease-Back-Vertrag beschriebene Leasingobjekt bleibt juristisch im Eigentum des Leasinggebers. Gegen ein vertraglich bestimmtes Entgelt überreicht der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Wirtschaftsgut zum Gebrauch.

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Rechtsprechung zum Sale-Lease-Back

Der Gesetzgeber hat zum Sale-Lease-Back keine gesetzliche Grundlage vorgegeben. Dennoch sind die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Das Leasing betreffende Gesetzesregelungen werden im § 500 BGB behandelt. Ein Vertrag über Finanzierungsleasing wird in der Rechtsprechung als eine besondere Form des Mietvertrages anerkannt.

Für das Steuerbilanzrecht ist die Zuordnung des Leasinggegenstandes wichtig und für die bilanztechnische Behandlung maßgeblich. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in besonderen BMF-Schreiben Richtlinien zur Praxis der Zurechnung des Leasinggegenstandes herausgegeben.

Vorteile des Sale-Lease-Back-Verfahrens

Schnelle Erzielung von Liquidität

Durch den Verkauf von Anlagegütern wird ein direkter Liquiditätsgewinn erzielt. Das Zurückleasen des Objektes ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind aber kurzfristig sehr gering im Vergleich zur freigewordenen Liquidität durch die Veräußerung.

Kaum Sicherheiten notwendig

Leasingnehmer brauchen keine weiteren Sicherheiten. Diese Aufgabe nimmt schon das Leasingobjekt wahr. Sale-Lease-Back ist in fast allen Unternehmenssituationen möglich, selbst vor der Insolvenz. Allerdings erhöhen sich mit schlechterer Bonität auch die zu zahlenden monatlichen Gebühren.

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Verhinderung der Abhängigkeit

Die Diversifizierung des Finanzierungsportfolios bewirkt eine sinkende Abhängigkeit von der Hausbank.

Nachteile des Sale-Lease-Back-Verfahrens

Festgelegte Laufzeiten

Die Laufzeit der Leasingverträge ist fix. Im Allgemeinen ist ein Ausstieg vor der Zeit im Allgemeinen unmöglich. Die langfristig zu zahlenden Gebühren sollten vorab kalkuliert und berücksichtigt werden.

Niedrige Toleranz bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann das Leasingunternehmen den Vertrag vorzeitig kündigen und das Leasinggut verwerten. Dies kann zum Produktionsausfall für das leasingnehmende Unternehmen führen.

Erst ab höherem Volumen lohnenswert

Aufgrund diverser Gebühren, wie beispielsweise Einrichtungs– und Gutachtengebühren, ist Sale-Lease-Back erst ab sechsstelligen Summen zweckmäßig. Es sind aber auch Abschlüsse mit kleineren Umfängen realisierbar. Die Wirkung des Liquiditätsgewinns ist aber in Relation zu den anfallenden Gebühren von geringem Ausmaß.

Fazit zum Sale-Lease-Back-Verfahren: Liquiditätsplanung schafft Transparenz

Mit dem Sale-Lease-Back-Verfahren lässt sich mithilfe einer Leasingtransaktion der Liquiditätsspielraum erweitern. Die Liquiditätsplanung schafft die erforderliche Sale-Lease-Back-Transparenz in der Buchhaltung. Die Liquiditätsplanung gehört zu den wesentlichen unternehmerischen Kontrollaufgaben. Eine zeitnahe und gut strukturierte Liquiditätsplanung hilft, finanzielle Engpässe rechtzeitig zu erkennen und mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu reagieren.

Beispiele

Beispiel 1:

Ein Sale-Lease-Back Buchungsbeispiel verdeutlicht die Resultate des Sale-Lease-Back-Verfahrens. Zur Ausweitung ihrer Liquidität veräußert eine Gesellschaft ihr Bürogebäude zum Jahresende. Das Gebäude steht mit einem Buchwert von 2.000.000 € in der Bilanz. Am 1. Januar des nächsten Jahres wird das Bürogebäude von einem Leasingunternehmen zum Marktpreis von 3.000.000 € gekauft.

Sale and Lease back BuchungsbeispielDas veräußernde Unternehmen vereinnahmt einen Buchgewinn von 1.000.000 € für den Ertragssteuern zu zahlen sind. Gleichzeitig erhöht sich die Unternehmensliquidität um 3.000.000 €, während der Bilanzposten Sachanlagen des Anlagevermögens um 2.000.000 € sinkt. Die erlösten 3.000.000 € können für die Tilgung der Schulden verwendet werden. Die Eigenkapitalquote hat sich um den Erlös aus der Transaktion erhöht.

Die Auswirkungen der Sale-Lease-Back-Transaktion erzeugen Veränderungen in der Folgezeit. Vor der Leasingtransaktion konnten aufwandsbezogene Abschreibungen ohne Belastung der Liquidität gebucht werden. Nun belasten die zu zahlenden Leasingraten die Liquidität des Unternehmens.

Beispiel 2:

Das Leasingunternehmen hat dem Kunden einen PKW auf Mietkauf vertrieben. Dabei wurde ein Mietkaufvertrag mit folgenden Bedingungen abgeschlossen:

  • Vertragslaufzeit: 36 Monate
  • Anschaffungspreis: 15.500 €
  • Monatliche Miete: 490,81 €
  • Umsatzsteuer: 3.357,14 €

Auf den Anschaffungspreis von 15.500 € und einem Zinsanteil von 2.169,16 € (= 490,81 * 36 – 15.500) sind 3.357,14 € Umsatzsteuer fällig, die zusammen mit der ersten Rate überwiesen werden. Der Zinsanteil wird als GuV-Anteil gebucht.

Wie muss in dieser Situation gebucht werden? 

PKW 15.500,00 €
Umsatzsteuer 3.357,14 € an Darlehen 18.857,14 €

Darlehen 3.787,70 €
Zinsaufwand 60,25 € an Bank 3.847,95 €
Diese Buchung ist lediglich für den ersten Monat relevant.

Für den Folgemonat lautet die Buchung dann wie folgt:
Darlehen 430,56 €
Zinsaufwand 60,25 €an Bank 490,81 €