Was ist ein Fiktivkaufmann?

Als Fiktivkaufmann gelten gemäß § 5 HGB solche Gewerbetreibende, die unrechtmäßig in das Handelsregister eingetragen sind.

Die Vorschrift dient insbesondere dem Vertrauensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs. Jeder Dritte darf davon ausgehen, dass ein in das Handelsregister eingetragenes Gewerbe die Kaufmannseigenschaft innehat.

Fiktivkaufmann HGBEs ist irrelevant, ob derjenige der sich auf die Kaufmannseigenschaft des Fiktivkaufmanns beruft gutgläubig handelt oder Böses im Sinne hat, da die Glaubwürdigkeit des Handelsregisters im Vordergrund steht. In gewissem Maß kann die Vorschrift des § 5 HGB also ausgenutzt werden. Begrenzt wird dies allerdings durch den Grundsatz, dass ein arglistig Handelnder nicht schützenswert ist.

Unerheblich ist ebenfalls, ob der eingetragene Fiktivkaufmann über den Eintrag Bescheid weiß. Falls er eingeweiht ist, ist er verpflichtet den Fehler sofort korrigieren zu lassen. Weiß er nicht Bescheid, ist er trotzdem verpflichtet sich als Kaufmann behandeln zu lassen, falls sich jemand auf den Eintrag beruft.

Außer dem Fiktivkaufmann gibt es den Istkaufmann, den Kannkaufmann, den Formkaufmann und den Scheinkaufmann.

Im Anschluss findet ihr ein paar Beispiele, die euer Verständnis festigen sollten.

Beispiele

Beispiel 1:

Hans betreibt eine kleine Pommesbude in seiner Heimatstadt. Er beschäftigt keine Mitarbeiter und erzielt einen geringen Jahresumsatz. Aufgrund eines Fehlers im System wird sein Gewerbe am 20. März 2024 irrtümlich in das Handelsregister eingetragen.

Ist Hans Kaufmann?

Vor dem 20. März 2024 ist Hans kein Istkaufmann, da er kein Handelsgewerbe betreibt. Sein Geschäft ist klein, er beschäftigt keine Mitarbeiter und erzielt einen geringen Jahresumsatz.

Darüber hinaus ist Hans auch kein Kannkaufmann, da er sein Gewerbe nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen hat.

Ab dem 20. März 2024 ist Hans Fiktivkaufmann gemäß § 5 HGB, da er nun — wenn auch fälschlicherweise — in das Handelsregister eingetragen ist. Zum Schutz des Rechtsverkehrs kann sich jeder auf Hans Kaufmannseigenschaft berufen.

Beispiel 2:

Fiktivkaufmann BeispielJoachim ist seit drei Jahren als Rechtsanwalt selbstständig. Am 14. Oktober 2024 wird er aufgrund eines Fehlers in das Handelsregister eingetragen. Als seine Geschäftspartner den Eintrag bemerken, wollen sie sich Joachim gegenüber auf die scharfen Vorschriften des HGB für Kaufleute berufen.

Ist dies möglich? Ist Joachim Kaufmann?

Nein, Joachim ist kein Kaufmann. Hier greift § 5 HGB nicht, da dieser zumindest das Betreiben eines Gewerbes voraussetzt. Als Rechtsanwalt ist er ein Freiberufler und betreibt kein Gewerbe. Joachim ist also kein Fiktivkaufmann. Die anderen Kaufmannsarten kommen gar nicht in Frage.

Übungsfragen

#1. Was ist ein Fiktivkaufmann?

#2. Was unterscheidet den Fiktivkaufmann und den Scheinkaufmann?

#3. Kann eine GmbH ein Fiktivkaufmann sein?

Fertig