Was ist ein Einzelunternehmer?
Eine einzelne natürliche Person ist ein Einzelunternehmer, wenn sie
- ein Gewerbe betreibt,
- eine freiberufliche Tätigkeit ausübt bzw. Freiberufler ist,
- einen landwirtschaftlichen Betrieb führt.
Einzelunternehmen machen in Deutschland mit einer Anzahl von ca. 2,2 Millionen etwa 70 Prozent der Unternehmen aus. Eine vertragliche Unternehmensgründung erübrigt sich, weil bei einem Einzelunternehmer nur eine Person tätig wird.
Was sind Pflichten eines Einzelunternehmers?
Sofern der Einzelunternehmer im Handelsregister eingetragen ist, muss er seiner Firma die Abkürzung e. K., e. Kfm (eingetragener Kaufmann) oder e. Kfr (eingetragene Kauffrau) hinzufügen. Einzelunternehmer, die Kaufmänner im Sinne des HGB sind, unterliegen der Buchführungspflicht und müssen regelmäßig Jahresabschlüsse erstellen.
Führt der Einzelunternehmer keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb bzw. kein Handelsgewerbe, besteht keine Verpflichtung, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Allerdings hat der Einzelunternehmer dann auch nicht das Recht, einen Firmennamen zu führen. Der Name der Einzelunternehmung entspricht dann dem Namen der natürlichen Person.
Wie haften Einzelunternehmer?
Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt. Die Haftung umfasst das Betriebsvermögen sowie das gesamte Privatvermögen des Unternehmers.
Wie sieht es mit Geschäftsführung und Stellvertretung aus?
Der Einzelunternehmer schließt seine Geschäfte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab. Er trägt somit das gesamte unternehmerische Risiko. Ein Einzelunternehmer kann auch Angestellte mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Durch Erteilung von Prokura und Handlungsvollmachten können auch Dritte zur Führung der Geschäfte im Sinne einer Stellvertretung bevollmächtigt werden.