Was ist eine Personengesellschaft?
Von einer Personengesellschaft wird immer dann gesprochen, wenn sich mindestens zwei Personen (entweder juristische oder natürliche Personen) zusammenschließen. Auch in einer Personengesellschaft müssen die zusammengeschlossenen Personen den gleichen Zweck verfolgen. Ist eine Personengesellschaft gegründet, kann diese auch Träger von Rechten und Pflichten sein.
Oft verfügen Personengesellschaften über eine gewisse Rechtsfähigkeit — teilweise jedoch eher eingeschränkt. Diese Gesellschaften besitzen dann die Fähigkeit bestimmte Verbindlichkeiten einzugehen und bestimmte Rechte zu erwerben. Oftmals kommt es vor, dass eine solche Gesellschaft auch vor Gericht auftreten kann. Von solchen Personengesellschaften sind die Kapitalgesellschaften abzugrenzen, denn im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften haften die Personen teilweise auch mit ihrem Privatvermögen. Aber nicht nur mit ihrem Privatvermögen, sondern auch mit dem Gesellschaftsvermögen müssen sie dann haften.
Es stellt sich jetzt die Frage, welche Merkmale eine Personengesellschaft ausmacht. Zu den Merkmalen dieser Gesellschaft gehören die Gründung, die Rechtsstellung, die Buchführung, die Geschäftsführung, die Gewinnausschüttung, die Haftung und die Besteuerung.
Gründung
Es müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen.
Rechtsstellung
Die Personengesellschaft stellt keine juristische Person dar.
Buchführung
Wie die Buchführung zu handhaben ist, regelt sich je nach Art der Gesellschaft. GbRs müssen beispielsweise nur einfache Grundregeln einhalten, während Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, die doppelte Buchführung beachten müssen.
Geschäftsführung
Für die Geschäftsführung bedarf es keiner Angestellten, sondern die Gesellschafter selbst übernehmen diese Aufgabe.
Gewinnausschüttung
Oftmals erfolgt die Ausschüttung des Gewinns oder auch des Verlusts anteilsmäßig.
Haftung
Wie oben bereits erwähnt, haften die Personen hinter der Gesellschaft nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern unbeschränkt selbst.
Besteuerung
Ist die Einkommens– oder die Erbschaftssteuer fällig, wird jeder Gesellschafter selbst besteuert. Kommt es auf die Umsatzsteuer an, wird das Unternehmen besteuert.